„… Juden sind hier nicht mehr aufhältlich.“
Die Ausgrenzung jüdischer Kurgäste in Garmisch-Partenkirchen
1937/38

 

 

 

Quelle 11

10.08.1937 - Reichsausschuss für Fremdenverkehr

Der Präsident Anweisung Nr. 7 „Jüdische Kurgäste - Richtlinien“

  1. Jüdische Kurgäste sind in Heilbädern, in denen die Möglichkeit besteht, sie getrennt von den übrigen Kurgästen in jüdischen Kuranstalten, Hotels, Pensionen, Fremdenheimen und dergl. unterzubringen, zuzulassen. Voraussetzung ist dabei, dass in diesen Betrieben deutschblütiges weibliches Personal unter 45 Jahren nicht beschäftigt wird.

  2. Gemeinschaftseinrichtungen, die Heilzwecken dienen, z.B. Trinkhallen, Badehäuser, sind auch den Juden zur Verfügung zu stellen; es ist jedoch angängig, den Juden mit Rücksicht auf die nichtjüdischen Kurgäste angemessene örtliche und zeitliche Beschränkungen hinsichtlich der Benutzung aufzuerlegen, z.B. Beschränkung auf bestimmte Badekabinen oder Badezeiten. Von den Gemeinschaftseinrichtungen, die nicht unmittelbar Heilzwecken dienen, z.B. von Kurgärten, Sportplätzen, Kurgaststätten können die Juden ausgeschlossen werden.

  3. Von allen übrigen Bädern und Kurorten können Juden von den Kureinrichtungen allgemein oder teilweise ausgeschlossen oder auf bestehende jüdische Betriebe beschränkt werden.

Quelle: Akt Marktarchiv Garmisch-Partenkirchen, Akt Nr. 131, EAPL: 33-333 Jüdische Religionsgemeinschaften (OB  33-000
Kirchliche Angelegenheiten)

Quelle 12

14.09.1937 - Kurbad- und Verkehrsverein Murnau

An den Beauftragten für den Kameradschaftskreis Werdenfels Land

Betreff: Regelung der Judenfrage im Kameradschaftskreis III

  1. In Murnau waren früher Tafeln angebracht „Juden sind in Murnau nicht erwünscht“, diese Tafeln wurden jedoch vor der Olympiade, auf Grund eines Rundschreibens vom Landesfremdenverkehrsverband, in dem es hieß, dass mit Rücksicht auf die vielen Ausländer, die zur Winterolympiade in unsere Gegend kommen, derartige Anschriften entfernt werden sollen.

  2. Zur Zeit ist in Murnau kein diesbezüglicher Anschlag mehr angebracht.

  3. Weder im Vorjahr noch in dieser Saison waren in Murnau Juden zum Sommeraufenthalt. Es haben lediglich einige angefragt, ob Juden in Murnau der Aufenthalt gestattet sei, worauf wir höflich erwiderten, dass in Murnau Juden nicht erwünscht sind.

 

Quelle 13

21.09.1937 Der Bürgermeister der Gemeinde Kohlgrub an den Beauftragten für den Kamerad-schaftskreis Werdenfelser Land

Betreff: Regelung der Judenfrage

  1. In meinem Ort wurden schon 1933 Schilder angebracht, die darauf hinwiesen, dass Juden unterwünscht sind. Diese mussten anlässlich der Olympiade entfernt werden und wurden nicht mehr angebracht.

  2. In Privatbesitz befindliche Einrichtungen oder Häuser haben von sich aus keinen Anschlag gemacht. Hier sei erwähnt, dass sämtliche Privatvermieter und Pensionen auf Grund meiner persönlichen dauernden Belehrung über die Judenfrage überhaupt keine Juden aufnehmen, mit Ausnahme des Kurhauses, trotzdem ich auch hier immer wieder darauf hinweise.

  3. Betreff Judenbesuch gegenüber früheren Jahren ist derselbe gleich geblieben, wenn man die ca. 30% stärkere Saison in Betracht zieht. Beschwerden nichtjüdischer Gäste kamen nur vereinzelt vor und wurde seitens der Kurdirektion sofort Abhilfe geschaffen. Die hier anwesenden jüdischen Gäste benahmen sich ruhig und anständig.

  4. Zum Schluss bitte ich noch um Mitteilung, ab die Schilder „Juden unerwünscht“ wieder angebracht weden müssen.“ Gez. Der Bürgermeister

 

Quelle 14

15.09.1937 - Bürgermeister der Gemeinde Oberammergau

An Kurdirektor Reitinger Garmisch-Partenkirchen

Betreff: Regelung der Judenfrage

  1. Tafeln auf denen die Aufschrift angebracht ist „Juden sind hier nicht erwünscht“ oder die einen ähnlichen Hinweis zeigen, sind im Orte nicht aufgestellt, jedoch ist im Laufe des Sommers am Eingang des Alpenbades im Kassenraum mit einer 12 cm hohen Schrift der Satz angebracht: „Juden haben keinen Zutritt!“

  2. Es gibt im Privatbesitz keine Einrichtungen und keine Häuser, mit Ausnahme des Kurhauses Osterbichl, die einen Hinweis auf Nichtaufnahme der Juden haben. Am Eingang des Kurhauses Osterbichl heißt es: „Judenfreies Haus“. Die Aufschrift ist seit 1935 angebracht.

  3. Es konnte festgestellt werden, dass die Anzahl der unseren Ort aufsuchenden Juden nicht größer war als im vergangenen Jahr. Die Umfrage, die auf Ersuchen der Kreisleitung bei sämtlichen Hotel- und Pensionsbesitzern gehalten worden ist, ergab, dass kein Haus gewillt ist, Juden aufzunehmen. Es jedoch festgestellt worden, dass Privatvermieter jüdische Gäste beherbergen. Nach einer schätzungsweisen Feststellung dürften 20 – 30 Juden sich hier aufgehalten haben. Die oben erwähnte Aufschrift im Alpenbad war nicht zu vermeiden. Wiewohl in der Badeordnung den Juden der Zutritt zu den Badeeinrichtungen verboten ist, kam es vor, dass mehrmals Juden unangenehm aufgefallen sind und entweder von Gästen oder vom Bademeister vom Platz verwiesen werden mussten. Ich habe den Eindruck, dass man nur auf solche Weise den Ort einigermaßen judenfrei halten kann. Einrichtungen ohne Hinweise dürften sehr bald einen stärkeren Judenbesuch des Ortes selbst nach sich ziehen. Ehvor jedoch peinliche Zusammenstöße zwischen arischen Gästen und Juden in öffentlichen Familienbädern vorkommen, ist das strickte (sic) Verbot des Zutritts noch immer der beste Ausweg. Gez. Lang Bürgermeister

 

Quelle 15

15.09.1937 - Verkehrsamt des Marktes Mittenwald

An Kurdirektor Reitinger

Betreff: Regelung der Judenfrage

  1. Bis zur Olympiade in Garmisch-Partenkirchen hingen in Mittenwald am Bahnhof und an den beiden Ortseingängen Tafeln mit der Aufschrift „Juden sind in Mittenwald unerwünscht“. Auf höhere Anordnung hin wurden diese Schilder seinerzeit entfernt und bis heute nicht wieder angebracht. Auf Grund des Ihrem Brief in Abschrift beigelegenem Schreiben des Reichsausschusses des deutschen Fremdenverkehrs vom 12.08. werden wir diese Tafeln wieder anbringen.

  2. Häuser oder andere private Unternehmungen, die von sich aus einen diesbzüglichen Anschlag angebracht haben, befinden sich in Mittenwald nicht.

  3. Eine Steigerung der Zahl der jüdischen Kurgäste gegenüber früheren Jahren war nicht festzustellen. In den meisten Fällen, in denen wir von der Vermietung an Juden erfahren haben, haben wir den Vermieter in geeigneter Weise auf seine staatsbürgerlichen Pflichten hingewiesen. In vielen Fällen hat dies genützt.

Schwierigkeiten hatten wir lediglich mit dem Alpenhotel Erdt. Dieses Hotel hatte im Sommer oft bis zu 15 Juden im Hause, darunter bekannte „Größen“ (Uhlfelder usw.). Arische Gäste haben sich oft darüber beschwert und dabei besonders die Zuvorkommenheit des Herrn Erdt seinen jüdischen Gästen gegenüber angeprangert. Herr Erdt hat jeden Versuch einer Belehrung abgelehnt. Im Gegenteil: Es liegt schriftlich fest, dass Erdt Juden aufgenommen und deutsche Volksgenossen mit nichtssagender Begründung auf die Straße gesetzt hat.

Diese Fälle sind protokollarisch festgelegt und an die Partei, sowie an die Wirtschaftsgruppe für das Gaststätten- und Beherbergungswesen weitergeleitet worden.“ Heil Hitler gez. Unterschrift

Quelle 16

12.08.1937 - Reichsausschuss für Fremdenverkehr - Berlin W 8 - Behrenstrasse 14

An die Kurverwaltung Garmisch-Partenkirchen

Betreff: Jüdische Kurgäste in Bädern und Kurorten

„Unter Bezugnahme auf die heutige fernmündliche Unterredung teile ich mit, dass gegen die Aufstellung von Ortsschildern in Garmisch-Partenkirchen, die auf das Unerwünschtsein von Juden im Orte aufmerksam machen, keine Bedenken bestehen. Ich verweise dabei auf den Erlass des Stellvertreters des Führers vom 29.1.1936, Rundschreiben Nr. 18/36 an die Gauleiter, das ich in der Anlage zur vertraulichen Verwendung abschriftlich beifüge.

Bevor ich zu der Frage in Garmisch-Partenkirchen verschiedentlich geübten Handhabung in Bezug auf die Zulassung der Kurgäste zu den privaten und öffentlichen Badeanstalten Stellung nehme, bitte ich um schriftlichen Bericht über Ihre diesbezüglichen Beobachtungen. Gez. Hessel 

© Alois Schwarzmüller 2009