|
Quelle 11
10.08.1937 - Reichsausschuss für Fremdenverkehr
Der Präsident Anweisung Nr. 7 „Jüdische Kurgäste - Richtlinien“
-
Jüdische Kurgäste sind in Heilbädern, in
denen die Möglichkeit besteht, sie getrennt von den übrigen
Kurgästen in jüdischen Kuranstalten, Hotels, Pensionen,
Fremdenheimen und dergl. unterzubringen, zuzulassen. Voraussetzung
ist dabei, dass in diesen Betrieben deutschblütiges weibliches
Personal unter 45 Jahren nicht beschäftigt wird.
-
Gemeinschaftseinrichtungen, die
Heilzwecken dienen, z.B. Trinkhallen, Badehäuser, sind auch den
Juden zur Verfügung zu stellen; es ist jedoch angängig, den Juden
mit Rücksicht auf die nichtjüdischen Kurgäste angemessene örtliche
und zeitliche Beschränkungen hinsichtlich der Benutzung
aufzuerlegen, z.B. Beschränkung auf bestimmte Badekabinen oder
Badezeiten. Von den Gemeinschaftseinrichtungen, die nicht
unmittelbar Heilzwecken dienen, z.B. von Kurgärten, Sportplätzen,
Kurgaststätten können die Juden ausgeschlossen werden.
-
Von allen übrigen Bädern und Kurorten
können Juden von den Kureinrichtungen allgemein oder teilweise
ausgeschlossen oder auf bestehende jüdische Betriebe beschränkt
werden.
Quelle: Akt Marktarchiv Garmisch-Partenkirchen, Akt Nr. 131, EAPL:
33-333 Jüdische Religionsgemeinschaften (OB 33-000 Kirchliche
Angelegenheiten)
Quelle 12
14.09.1937 - Kurbad- und Verkehrsverein Murnau
An den Beauftragten für den Kameradschaftskreis Werdenfels Land
Betreff: Regelung der Judenfrage im Kameradschaftskreis III
-
In Murnau waren früher Tafeln angebracht
„Juden sind in Murnau nicht erwünscht“, diese Tafeln wurden jedoch
vor der Olympiade, auf Grund eines Rundschreibens vom
Landesfremdenverkehrsverband, in dem es hieß, dass mit Rücksicht auf
die vielen Ausländer, die zur Winterolympiade in unsere Gegend
kommen, derartige Anschriften entfernt werden sollen.
-
Zur Zeit ist in Murnau kein
diesbezüglicher Anschlag mehr angebracht.
-
Weder im Vorjahr noch in dieser Saison
waren in Murnau Juden zum Sommeraufenthalt. Es haben lediglich
einige angefragt, ob Juden in Murnau der Aufenthalt gestattet sei,
worauf wir höflich erwiderten, dass in Murnau Juden nicht erwünscht
sind.
Quelle 13
21.09.1937 Der Bürgermeister der Gemeinde Kohlgrub an den
Beauftragten für den Kamerad-schaftskreis Werdenfelser Land
Betreff: Regelung der Judenfrage
-
In meinem Ort wurden schon 1933 Schilder
angebracht, die darauf hinwiesen, dass Juden unterwünscht sind.
Diese mussten anlässlich der Olympiade entfernt werden und wurden
nicht mehr angebracht.
-
In Privatbesitz befindliche
Einrichtungen oder Häuser haben von sich aus keinen Anschlag
gemacht. Hier sei erwähnt, dass sämtliche Privatvermieter und
Pensionen auf Grund meiner persönlichen dauernden Belehrung über die
Judenfrage überhaupt keine Juden aufnehmen, mit Ausnahme des
Kurhauses, trotzdem ich auch hier immer wieder darauf hinweise.
-
Betreff Judenbesuch gegenüber früheren
Jahren ist derselbe gleich geblieben, wenn man die ca. 30% stärkere
Saison in Betracht zieht. Beschwerden nichtjüdischer Gäste kamen nur
vereinzelt vor und wurde seitens der Kurdirektion sofort Abhilfe
geschaffen. Die hier anwesenden jüdischen Gäste benahmen sich ruhig
und anständig.
-
Zum Schluss bitte ich noch um
Mitteilung, ab die Schilder „Juden unerwünscht“ wieder angebracht
weden müssen.“ Gez. Der Bürgermeister
Quelle 14
15.09.1937 - Bürgermeister der Gemeinde Oberammergau
An Kurdirektor Reitinger Garmisch-Partenkirchen
Betreff: Regelung der Judenfrage
-
Tafeln auf denen die Aufschrift
angebracht ist „Juden sind hier nicht erwünscht“ oder die einen
ähnlichen Hinweis zeigen, sind im Orte nicht aufgestellt, jedoch ist
im Laufe des Sommers am Eingang des Alpenbades im Kassenraum mit
einer 12 cm hohen Schrift der Satz angebracht: „Juden haben keinen
Zutritt!“
-
Es gibt im Privatbesitz keine
Einrichtungen und keine Häuser, mit Ausnahme des Kurhauses
Osterbichl, die einen Hinweis auf Nichtaufnahme der Juden haben. Am
Eingang des Kurhauses Osterbichl heißt es: „Judenfreies Haus“. Die
Aufschrift ist seit 1935 angebracht.
-
Es konnte festgestellt werden, dass die
Anzahl der unseren Ort aufsuchenden Juden nicht größer war als im
vergangenen Jahr. Die Umfrage, die auf Ersuchen der Kreisleitung bei
sämtlichen Hotel- und Pensionsbesitzern gehalten worden ist, ergab,
dass kein Haus gewillt ist, Juden aufzunehmen. Es jedoch
festgestellt worden, dass Privatvermieter jüdische Gäste
beherbergen. Nach einer schätzungsweisen Feststellung dürften 20 –
30 Juden sich hier aufgehalten haben. Die oben erwähnte Aufschrift
im Alpenbad war nicht zu vermeiden. Wiewohl in der Badeordnung den
Juden der Zutritt zu den Badeeinrichtungen verboten ist, kam es vor,
dass mehrmals Juden unangenehm aufgefallen sind und entweder von
Gästen oder vom Bademeister vom Platz verwiesen werden mussten. Ich
habe den Eindruck, dass man nur auf solche Weise den Ort
einigermaßen judenfrei halten kann. Einrichtungen ohne Hinweise
dürften sehr bald einen stärkeren Judenbesuch des Ortes selbst nach
sich ziehen. Ehvor jedoch peinliche Zusammenstöße zwischen arischen
Gästen und Juden in öffentlichen Familienbädern vorkommen, ist das
strickte (sic) Verbot des Zutritts noch immer der beste Ausweg. Gez.
Lang Bürgermeister
Quelle 15
15.09.1937 - Verkehrsamt des Marktes Mittenwald
An Kurdirektor Reitinger
Betreff: Regelung der Judenfrage
-
Bis zur Olympiade in
Garmisch-Partenkirchen hingen in Mittenwald am Bahnhof und an den
beiden Ortseingängen Tafeln mit der Aufschrift „Juden sind in
Mittenwald unerwünscht“. Auf höhere Anordnung hin wurden diese
Schilder seinerzeit entfernt und bis heute nicht wieder angebracht.
Auf Grund des Ihrem Brief in Abschrift beigelegenem Schreiben des
Reichsausschusses des deutschen Fremdenverkehrs vom 12.08. werden
wir diese Tafeln wieder anbringen.
-
Häuser oder andere private
Unternehmungen, die von sich aus einen diesbzüglichen Anschlag
angebracht haben, befinden sich in Mittenwald nicht.
-
Eine Steigerung der Zahl der jüdischen
Kurgäste gegenüber früheren Jahren war nicht festzustellen. In den
meisten Fällen, in denen wir von der Vermietung an Juden erfahren
haben, haben wir den Vermieter in geeigneter Weise auf seine
staatsbürgerlichen Pflichten hingewiesen. In vielen Fällen hat dies
genützt.
Schwierigkeiten hatten wir lediglich mit dem Alpenhotel Erdt. Dieses
Hotel hatte im Sommer oft bis zu 15 Juden im Hause, darunter bekannte
„Größen“ (Uhlfelder usw.). Arische Gäste haben sich oft darüber
beschwert und dabei besonders die Zuvorkommenheit des Herrn Erdt seinen
jüdischen Gästen gegenüber angeprangert. Herr Erdt hat jeden Versuch
einer Belehrung abgelehnt. Im Gegenteil: Es liegt schriftlich fest, dass
Erdt Juden aufgenommen und deutsche Volksgenossen mit nichtssagender
Begründung auf die Straße gesetzt hat.
Diese Fälle sind protokollarisch festgelegt und an die Partei, sowie an
die Wirtschaftsgruppe für das Gaststätten- und Beherbergungswesen
weitergeleitet worden.“ Heil Hitler gez. Unterschrift
Quelle 16
12.08.1937 - Reichsausschuss für Fremdenverkehr - Berlin W 8 -
Behrenstrasse 14
An die Kurverwaltung Garmisch-Partenkirchen
Betreff: Jüdische Kurgäste in Bädern und Kurorten
„Unter Bezugnahme auf die heutige fernmündliche Unterredung teile ich
mit, dass gegen die Aufstellung von Ortsschildern in
Garmisch-Partenkirchen, die auf das Unerwünschtsein von Juden im Orte
aufmerksam machen, keine Bedenken bestehen. Ich verweise dabei auf den
Erlass des Stellvertreters des Führers vom 29.1.1936, Rundschreiben Nr.
18/36 an die Gauleiter, das ich in der Anlage zur vertraulichen
Verwendung abschriftlich beifüge.
Bevor ich zu der Frage in Garmisch-Partenkirchen verschiedentlich
geübten Handhabung in Bezug auf die Zulassung der Kurgäste zu den
privaten und öffentlichen Badeanstalten Stellung nehme, bitte ich um
schriftlichen Bericht über Ihre diesbezüglichen Beobachtungen. Gez.
Hessel
© Alois Schwarzmüller 2009
|