1936 - Anmerkungen zu den Olympischen Winterspielen in Garmisch-Partenkirchen

 

 

 

 

 

"Die Behandlung jüdischer Sportsleute in Deutschland" - Die Boykottbewegung

 

01.09.1935

Bayerische Politische Polizei an alle Polizeidirektionen etc.

„Nach Mitteilung des Herrn Reichssportführers ist die den jüdischen Sportorganisationen zur Vorbereitung der Teilnahme an der Olympiade 1936 zugesicherte Sportausübung und Austragung von Wettkämpfen in Bayern dadurch behindert, dass dort der Reichsausschuss jüdischer Sportverbände nicht anerkannt und lediglich der Landesausschuss jüdischer Sportverbände für Bayern zuglassen ist, in dem Assimilanten und Zionisten zusammengefasst ist…

Um die reibungslose Abwicklung der Vorarbeiten für die Olympiade nicht zu hemmen und um der jüdischen Auslandshetze den Boden zu entziehen, wird der Makkabi-Organisation und dem Sportbund des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten in Bayern bis zur Olympiade 1936 die sportliche Betätigung erlaubt, ohne dass es einer Auflösung des Landesausschusses jüdischer Sportvereine in Bayern bedarf.

Eine generelle Regelung des jüdischen Sports wird nach Ablauf der Olympiade erfolgen…

Die antisemitischen Ausschreitungen der letzten Zeit sind in der ausländischen Presse aufgebauscht wiedergegeben worden. Das jüdisch beeinflusste Ausland hat diese übertriebenen Nachrichten zum Anlass genommen, die Durchführung der Olympiade 1936 in Berlin in Zweifel zu stellen. Es ist bereits … der Vorschlag gemacht worden, die Olympiade nach Rom oder in eine andere Weltstadt zu verlegen.

Nach dem Willen des Führers soll die Olympiade 1936 jedoch unter allen Umständen in Berlin stattfinden…

Zur Sicherung der Durchführung der Olympiade 1936 wird bezüglich der Sportausübung der dem Reichsausschuss jüdischer Sportverbände angehörenden Sportkreise bestimmt:

  • Jüdischen Sportorganisationen soll die Betätigung auf eigenen Sportplätzen nicht behindert werden…

  • Der Austragung von Meisterschaften und die Veranstaltung von Wettkämpfen jüdischer Sportvereine untereinander sollen polizeilicherseits nach Möglichkeit Schwierigkeiten nicht bereitet werden, sofern sich diese Veranstaltungen in angemessenen Grenzen halten, Nichtjuden hierzu keinen Zutritt haben und Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung nicht zu erwarten sind.

  • Jüdischen Schwimmabteilungen ist nach Möglichkeit eine beschränkte Betätigung etwa derart zu geben, dass ihnen an bestimmten Tagen bzw. Abenden die Benutzung von Schwimmgelegenheiten unter der Bedingung freigestellt wird, dass sich die Juden getrennt von Nichtjuden unter sich befinden."

  • Bayerisches Hauptstaatsarchiv - MK 41600

     

    03.09.1935

    Reichsinnenminister Dr. Frick an den Chef der Reichskanzlei:

    „… In meinem Schreiben vom 31. Mai 1933 an … Dr. Lewald … war erklärt, dass ein grundsätzlicher Ausschluss deutscher Juden von den deutschen Mannschaften bei den Olympischen Spielen 1936 nicht erfolge.

    Mit Schreiben vom 7. September 1934 habe ich … eröffnet, dass das Verbot über den Verkehr von Parteigenossen mit Juden sich weder auf en sportlichen Verkehr im allgemeinen noch auf die bereits eingeleiteten Trainingskurs für jüdische Sportler und der Zulassung zu den Olympischen Spielen erstrecke…

    Die … Auffassung … ist selbstverständlich dahin zutreffend, dass wir nicht verpflichtet sind, dafür zu sorgen, jüdische Sportler deutscher Staatsangehörigkeit in olympiareifen Zustand zu bringen…

    Diesen Standpunkt hat der Reichssportführer auch im September 1934 dem Präsidenten des Amerikanischen Olympia-Komitees Avery Brundage gegenüber zum Ausdruck gebracht, der persönlich nach Deutschland gereist war, um Unterlagen zur Entkräftung der amerikanischen Boykott-Hetze gegen die Abhaltung der Olympischen Spiele in Berlin zu sammeln…"

    Bundesarchiv Potsdam - 70 Or 1 G 147

     

     

    © Alois Schwarzmüller 2006