Garmisch-Partenkirchen 1. Januar 1935
Die erzwungene Vereinigung

 

 

 

 

Quelle 11

15.10.1934

Aus dem Protokoll der Sitzung des Gemeinderates Garmisch

„Die Entschließung des Staatsministeriums des Innern wurde bekannt gegeben. Der Gemeinderat Garmisch beschließt einstimmig, dass der Beschluss vom 25. Juli 1933 und vom 8. Januar 1934 neuerdings ohne jede Änderung aufrechterhalten bleibt, und hat nur den einen Wunsch, dass in kürzester Zeit die endgültige Durchführung der Zusammenlegung der beiden Gemeinden vollendet sein möge.“

 

Quelle 12

18.10.1934

Aus dem Protokoll der Sitzung des Gemeinderates Partenkirchen

„Der Gemeinderat Partenkirchen hat heute Kenntnis erhalten von der Entschließung des Staatsministeriums des Innern vom 11. Oktober. Nach einge­hender und verantwortungsbewusster Beratung kommt der Gemeinderat zu fol­gendem Entschluss:

Der Gemeinderat Partenkirchen erklärt grundsätzlich seine Bereitschaft, dass zwischen den Gemeinderäten von Garmisch und Partenkirchen in Verhandlungen mit dem Ziel der Vereinigung der beiden Gemeinden eingetreten wird.

Bevor die Entscheidung über die Zusammenlegung fällt, müssen die Vermögensverhältnisse, die Rechte und Pflichten in Bezug auf bestehende Anstalten, Ge­bäude und Einrichtungen und deren Fortführung und alle sonstigen Verhältnisse durch Übereinkunft geregelt werden. Auch müssen klare Vereinbarungen darüber erzielt werden, dass in der zukünftigen Gesamtgemeinde eine zuverlässige eine zuverlässige Gewähr für eine gleichmäßige Förderung der bisherigen Ortsteile gegeben ist.“

 

Quelle 13

03.12.1934

Staatsministerium des Innern an die Regierung von Oberbayern

„Die Zusammenlegung der beiden Gemeinden wird für die künftige Gemeindeverwaltung die Errichtung eines gemeinsamen Rathauses bedingen, in welchem auch die Geschäftsräume der für den Fremdenverkehr usw. wichtigen Stellen untergebracht werden sollen. Das künftige Rathaus muss also an einem leicht auffindbaren, möglichst zentral gelegenen und geräumigen Platz liegen, der den Forderungen des Verkehrs und des Städtebaus noch gut anzupassen ist. Als solcher kann nur das große, unbebaute Gelände an der Kreuzung der Bahnhofstraße mit der künftigen Entlastungsstraße in Partenkirchen in Frage kommen.

Das Gelände ist großenteils bereits in gemeindlichem Besitz, die Platzgestaltung ist baulinienmäßig festgesetzt.

Das Bezirksamt ist deshalb anzuweisen, die Einhaltung der vorliegenden Pläne bei der Bebauung der Umgebung baupolizeilich möglichst zu erleichtern… Über den Stand der Angelegenheit ist bis zum 1.1.1935 zu berichten.“ Gez. Pradl

 

© Alois Schwarzmüller 2006