Garmisch-Partenkirchen und seine jüdischen Bürger  -  1933-1945

 

 

 

 

Anna Riemer

Anna Riemer (geb. Adler, *1.12.1893 in Krefeld, evangelisch, jüdischer Abstammung) war mit ihrem Ehemann, dem Studienprofessor a.D. Dr. Otto Paul Riemer (*17.6.1883 in Düsseldorf) am 28.10.1938 aus Saarbrücken nach Garmisch-Partenkirchen, Burgstr. 34, bei Familie Bader, zugezogen. Dr. Otto Riemer starb am 3.3.1939 an den Folgen eines Unfalls in München.
Die beiden Kinder Gisela Gerda (*13.2.1922) und Helga Rosemarie (*6.7.1925 in Saarbrücken), zugezogen am 28.10.1938, weggezogen am 1.8.1942 nach Essen, Kortumstr. 55, „gelten nicht als Juden, sondern als Mischlinge ersten Grades".

 

 

Meldekarte des Einwohnermeldeamtes Garmisch-Partenkirchen mit den Daten des Ehepaars Anna und Otto Riemer

 

Am 2.12.1938 wandte sich Dr. Otto Paul Riemer an das Einwohnermeldeamt Garmisch, Rathaus, Zi 9:

„Ich ... habe Ihre Karte erhalten, bin aber im Augenblick nicht in der Lage zu erscheinen. Mir ist jede Aufregung streng verboten. Durch alles, was ich in den letzten Jahren erlebt habe, ist mein Gesundheitszustand u. vor allem das Herz derart angegriffen, daß ich schon mehrfach Zusammenbrüche erlebte u. mit Herzschlag rechnen muß. Ihre vorige Ladung hat diese Befürchtung nur bestärkt. Als ich im Rathaus erschien, kam ich zuerst vergeblich. Ich kam am Nachmittag wieder, u. mußte mir eine Behandlung gefallen lassen, wie ich sie bisher nur einmal erlebt hatte u. deren Wiederholung ich vermeiden möchte. Ich gab dem Beamten die Zustellungskarte ab und antwortete auf die an mich gerichteten Fragen wahrheitsgemäß. Kaum hatte ich meine Angaben gemacht, da zerriß der Beamte in brüsker Weise die Karte, warf die Reste mit verächtlicher Miene auf den Boden u. sagte mir, ich könne gehen. Ich übersah das zunächst u. fragte in höflichem Tone, ob alles erledigt sei, Er antwortete barsch, ihn ginge das nichts mehr an. Ich solle beim Kreisleiter anfragen. Im übrigen sei ich unerwünscht. Das war um so mehr eine Kränkung, als mehrere Leute so nahe standen, daß sie das hören konnten. Das ist eine Art, auf die ich aufs heftigste protestiere. Ich war selbst über dreißig Jahre Staatsbeamter u. weiß, wie man sich gegenüber dem Publikum zu verhalten hat. Ich bin kein Verbrecher, sondern arischer reichsdeutscher Bürger, der verlangen kann, von einem zumal viel jüngeren Beamten achtungsvoll behandelt zu werden. Ich war Jahre lang Frontsoldat, verwundet u. habe mir durch den Krieg ein dauerndes Leiden zugezogen, habe mich im Saarkampf jahrelang an führender Stelle im nationalen Sinne betätigt u. brauche mir eine solche Behandlung nicht gefallen zu lassen, die mich derart aufregte, daß ich das Schlimmste befürchten mußte.
Ich werde natürlich, sobald ich ruhiger geworden bin, erscheinen, verlange aber, in einer so delikaten Sache allein ohne Zeugen gehört zu werden. Das ist mein gutes Recht.
Zur Sache bemerke ich, daß ich überhaupt nicht nach Garmisch gezogen wäre, wenn mir nicht Herr Dr. Haussig aus Essen, der im August während seines Kuraufenthaltes in Garmisch in meinem Interesse auf dem Rathaus war u. dort den zustimmenden Bescheid von dem betreffenden Beamten nach Befragung seines Vorgesetzten oder Kollegen erhielt, mir versichert hätte, meiner Übersiedlung stände nichts im Wege, da ich ja Arier sei. So hat mich der Umzug 1000 M gekostet u. ich bin nicht derart mit Glücksgütern gesegnet, daß ich mir alle halben Jahre einen Umzug erlauben kann. Sollte man mir die Umzugskosten ersetzen, so ziehe ich gerne. Das werde ich auch ohnedies tun, sobald ich dazu in der Lage bin u. sich eine günstige Gelegenheit bietet. Aufs gerade Wohl kann ich nicht ziehen, ohne daß ich sicher bin, Ähnliches in anderer Form zu erleben. In Saarbrücken wäre mir das allerdings nicht passiert u. ich wäre auch dort geblieben, wenn der Arzt mir nicht diesen Aufenthalt angeraten hätte. Dr. Riemer, Studienprofessor a.D."

 

Am 9.12.1938 nahm der Gemeindebeamte F.H. zu den Vorwürfen des Dr. Riemer Stellung:
„Der ... von mir vorgeladene Dr. Riemer, dessen Ehefrau eine Volljüdin ist, wurde von mir bei Amt korrekt und sachlich behandelt. Eine weitere Äußerung zu dieser Angelegenheit erachte ich als überflüssig."

 

Am 19.12.1938 teilte der Bürgermeister des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Jakob Scheck, Josef Bader, Maurer, Garmisch-Partenkirchen, Burgstr. 34, unter der Überschrift „Jüdische Hausinwohner" mit:

„Die Ehefrau des Studienprofessors a.D. Dr. Riemer ist Jüdin. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie eine Jüdin in Ihrem Hause nicht behalten wollen und bestehende Mietverhältnis lösen."

 

Der NS-Kreisleiter Hans Hausböck drohte am 5.1.1939 mit der Einschaltung der Gestapo:
„Ich ... bitte um Auskunft, ob bis jetzt von seiten der Gemeinde der Hausbesitzer Bader in Garmisch-Partenkirchen veranlasst wurde, den mit einer Jüdin verheirateten Untermieter Dr. Riemer zu kündigen. Wenn von seiten der Gemeinde bis jetzt nichts veranlasst wurde, bitte ich das im Einvernehmen mit der Geheimen Staatspolizei vorzunehmen. Heil Hitler! gez. Hausböck"

 

Ein halbes Jahr später, am 16.6.1939, gab Bürgermeister Scheck zum Vollzug des Gesetzes über Mietverhältnisse mit Juden in Garmisch-Partenkirchen bekannt:

„Im ... Hause Burgstrasse 34, Besitzer Bader Josef, wohnt noch die Jüdin Anna Riemer, Professorswitwe. Der Vermieter Bader kann zur Kündigung des Mietverhältnisses auf Grund § 1 des Ges. v. 30.4.1939 veranlasst werden, wenn durch die Gemeindebehörde eine anderweitige Unterbringung in einem jüdischen Haus nachgewiesen werden kann. –
Von den Judenhäusern, die zur Unterbringung von jüdischen Familien in Frage kommen könnten, stehen zur Verfügung:
Anwesen Maximilianstr. 34 Besitzer: Seligmann Walter. Dieses Haus steht zum Verkauf und geht in Kürze in arischen Besitz über.
Anwesen Rissackerstrasse 54. Besitzer Alfred Stern. In diesem Haus wohnt derzeit 1 Arier, Messner Georg. Es wird erhoben, ob Verkaufsverhandlungen bestehen, andernfalls kann erwogen werden, ob Messner mit Riemer in Wohnung ausgetauscht werden könnte.
Anwesen Maximilianstr. 52. Besitzer Erbengemeinschaft Wallach. Zu dieser Erbengemeinschaft gehört auch 1 Sohn, der amerikanischer Staatsangehöriger ist. Zur Unterbringung von Juden in diesem Haus wäre die Zustimmung des RAM. erforderlich."

 

Der geplante Wohnungszwangstausch Riemer / Messner scheiterte am 17.07.1939. Bürgermeister Scheck stellte fest:

 „Die Wohnung der Jüdin Anna Riemer im Hause Burgstr. 34 besteht aus 5 Zimmern, Küche und Bad. Der Mietpreis beträgt 130.- RM monatlich. Die Wohnung Messner, hier, Rissackerstrasse 54, besteht aus 1 Schlafzimmer, 1 Küche u. Keller, sowie Mitbenützung des Bades u. Speichers. Messner hat keine Miete zu entrichten, dafür leistet er Gartenarbeiten. Sein einkommen beträgt wöchentlich 30 – 35.- RM. Eine Mietung der ganzen Wohnung Riemer kommt für Messner nicht in Frage. Ein Austausch der Wohnung Messner mit Riemer ist nicht möglich.
Die übrigen umseits aufgeführten Anwesen kommen für einen Tausch nicht in Frage, da sie entweder in Kürze in arischen Besitz übergehen oder der Mitbesitzer amerikanischer Staatsangehöriger ist."

 

Am 14.08.1939 verfügte Bürgermeister Scheck entsprechend dem „Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden":

"Laut Grundbucheintrag befindet sich das Anwesen Maximilianstr. 52 im Besitz der jüdischen Geschwister Wallach in Erbengemeinschaft. Wallach Reinhold, der Mitbesitzer ist, besitzt die amerikanische Staatsangehörigkeit.
Dieses Haus wurde ab 1. September 1939 an den Apotheker Oskar Lehner, um monatl. 200.- RM vermietet (6 Zimmer, Speisekammer, Küche, Bad, Mädchenzimmer). Der Vertrag läuft bis 31.8.1941.
Auf Grund § 5 des Ges. v. 30.4.1939 bedarf diese Vermietung der Genehmigung des Bürgermeisters. Auf Verlangen des Herrn Bürgermeisters ist die Unterbringung eines Juden im Hause Wallach möglich.
Hier wohnt noch in Burgstrasse 34 bei arischem Vermieter die Jüdin Anna Riemer, Professorswitwe, 47 Jahre alt, sie zahlt 130.- RM für eine 5 Zimmerwohnung. Der Riemer könnte die Wohnung in der Maximilianstrasse 52 nachgewiesen werden. Da aber 1 Mitbesitzer amerikanischer Staatsangehöriger ist, ist zur Unterbringung in diesem jüdischen Haus die Zustimmung des Reichsarbeitsministers erforderlich.
Es wird verfügt: Der Mietvertrag mit Lehner wird genehmigt, da Lehner diese Wohnung aus gesundheitlichen Gründen (schwere Zuckerkrankheit) gemietet hat, Riemer wohl auch nur einen Teil der sehr grossen Wohnung zu bisherigen Mietzins von 130.- RM nehmen würde und es noch in Frage stehen würde, ob der Reichsarbeitsminister überhaupt die Genehmigung erteilen würde."

Im November 1941 richtete der Landrat des Kreises Garmisch-Partenkirchen eine Beschwerde an die Kriminalpolizei, weil "die Jüdin Riemer ... ohne den vorgeschriebenen Zionsstern in der Öffentlichkeit auftritt". Die Kripo Garmisch-Partenkirchen antwortete: „Die gen. Anna Riemer ist aufgrund vorliegender Umstände (Ehefrau eines Nichtjuden) nicht verpflichtet, den Judenstern zu zeigen."

Auf der Meldekarte der Gemeinde Garmisch-Partenkirchen für Anna Riemer geben zwei Eintragungen Auskunft über das weitere Schicksal von Anna Riemer: „weggezogen am 21.7.1942 - unbekannt wohin, von der Gestapo Frankfurt/M. in Haft genommen"; „Gestorben am 23.2.1943 in Auschwitz."

 

Quellen:

Staatsarchiv München - LRA Garmisch-Partenkirchen 61621

Bundesarchiv: Gedenkbuch - Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945

 

 

© Alois Schwarzmüller 2006