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Burgrain - der "dritte Ortsteil" von Garmisch-Partenkirchen 1939-1989 |
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„Das ist nur der Anfang!“ Die Gründung der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Garmisch-Partenkirchen im Jahre 1949 - Ein Rückblick auf die Entstehung der "neuen Siedlung" in Burgrain
Zum Jahreswechsel 1945/46
fasste Landrat Hans Ritter die Lage nach Krieg und Diktatur so zusammen:
„Zwölf Jahre stand Deutschland unter der Diktatur von Verbrechern. Fast
die Hälfte dieser Zeit tobte der von den nationalsozialistischen
Verbrechern entfesselte Krieg. Jetzt schweigen die Waffen. Aber Not und
Elend, wohin wir schauen...“ Not und Elend auch in Garmisch-Partenkirchen, auch wenn unser Ort von den großen Zerstörungen des Luftkrieges verschont blieb und keine nennenswerten Verluste durch andere militärische Kampfhandlungen erleiden musste. Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen hatte sich während des Krieges schon und noch einmal dann in den ersten Nachkriegsjahren zu einem Sammelplatz für Tausende Evakuierte aus den zerbombten Großstädten des Deutschen Reiches, Flüchtlinge und Heimatvertriebene aus Schlesien, Ostpreußen und dem Sudetenland und von den Nazis zwangsweise deportierte Ausländer entwickelt. Noch im Jahre 1949 entfielen auf 100 Einwohner des Landkreises 8 Evakuierte, 20 Heimatvertriebene und 7 "Displaced Persons".
Unter
der Überschrift „Ostern in der neuen Heimat“ notierte der „Hochlandbote“
im April 1946: „In den Nachtstunden von Dienstag auf Mittwoch traf ein
neuer Flüchtlingszug aus der Tschechoslowakei, von Mies bei Pilsen
kommend, in Garmisch-Partenkirchen ein... Der Transport, es ist der
dritte, brachte 144 Männer, 280 Frauen und 183 Kinder in das
Loisachtal... 49
Facharbeitern, vorwiegend Maurer und Zimmerleute, wurde
Garmisch-Partenkirchen als Wohnort zugewiesen... Es bedarf tatkräftiger
Hilfe, das schwere Los dieser Vertriebenen, ihr Fußfassen in der neuen
Heimat zu erleichtern.“
Wie sollte man der
Wohnungsnot in Garmisch-Partenkirchen Herr werden? Mit den
bürokratischen Mitteln der Zuzugsgenehmigung und des
Wohnungszuweisungsscheines konnte der Mangel allenfalls einigermaßen
gerecht verteilt, aber nicht beseitigt werden. Mit der Einquartierung
in Privathäuser, Pensionen und Hotels ließ sich der Fremdenverkehr als
lebenswichtiger Wirtschaftsfaktor des Ortes nicht so schnell beleben,
wie es wünschenswert gewesen wäre. Auch mit dem Ausbau von etwa 160
Wohnräumen in der ehemaligen Artilleriekaserne ließen sich die
„verworrenen Verhältnisse“ allenfalls lindern.
So verwundert es nicht,
dass der Ruf nach einer aktiven Wohnungspolitik der Gemeinden immer
lauter ertönte. Es wurde gefordert, dass jede Landkreisgemeinde
wenigstens zehn neue Siedlungshäuser errichten oder doch zumindest den
Baugrund dafür zur Verfügung stellen sollte.
Der Kreis schließt sich:
An der Jahreswende 1948/49 appellierte Bürgermeister Georg Schütte in
seinen Neujahrsgrüßen an die Garmisch-Partenkirchner Bürger, den Mut
nicht zu verlieren und die Probleme selbst in die Hand zu nehmen. Weiter
schrieb er: „Wenn wir auch aus der Vergangenheit hart die Lehren aus
allem Falschen ziehen müssen, so müssen wir uns doch aufraffen, uns
selbst zu helfen... Der Begriff „Nächstenliebe“ muss eine wahre Realität
sein und nicht nur ein billiges Lippenbekenntnis. Nur wenn jeder
erkennt, dass sich nicht er allein oder sein Berufsstand hier retten
kann, ist die Atmosphäre geschaffen, die wir brauchen, um alle Fragen -
auf das Gesamtwohl ausgerichtet - zur Lösung bringen zu können. Dies ist
die unerbittliche Lehre, die wir aus dem Jahre 1948 ziehen müssen und
mit der das Jahr 1949 beginnen muss. Je entschlossener, unter
gegenseitiger Rücksichtnahme, wir uns aufraffen, unsere Armut zu
bekämpfen, umso mehr verpflichten wir damit die Weltöffentlichkeit, uns
den Frieden zu geben, den Frieden, den wir brauchen.“
An
Frauen und Männern, die den Gedanken der Selbsthilfe als Beitrag zur
Lösung des Wohnungsproblems in Garmisch-Partenkirchen aufgreifen
wollten, fehlte es nicht. Sie fanden sich zusammen und gründeten im
Jahre 1949 die „Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft
Garmisch-Partenkirchen“.
In den ersten Januartagen
des Jahres 1949 trafen sich im Kreisverwaltungsgebäude auf Einladung von
Landrat Dr. Kessler die Bürgermeister des Landkreises, Vertreter der
Forstbehörde, des Arbeitsamtes, der Flüchtlinge, der politischen
Parteien, des Bauernverbandes und der bereits bestehenden
Siedlervereinigungen „zu einer Besprechung über den künftigen sozialen
Wohnungsbau im Hinblick auf die genossenschaftliche Bauweise“, wie der
Hochlandbote am 18.1.1949 meldete.
Bei dieser Zusammenkunft
wurden die Schwierigkeiten erörtert, die den geplanten
Siedlungsprojekten im Wege standen. Man klagte über die Hindernisse bei
der Bauplatzbeschaffung, darüber, dass „die forsteigenen Grundstücke
mit Weiderechten belegt“ seien, dass es an Baufacharbeitern für die
örtlichen Siedlungsvorhaben mangle. Der Leiter des Arbeitsamtes, Dr.
Lüdecke, musste mitteilen, dass eine Finanzierung der Bauvorhaben durch
die Arbeitsverwaltung in Garmisch-Partenkirchen leider nicht möglich
sei, da die Arbeitslosenquote bei nur 4 Prozent liege und deshalb die
Vergabe von sogenannten Notstandsarbeiten für die Siedlungen von der
Arbeitsverwaltung nicht finanziert werden könnte. Der Vertreter der
Bayerischen Landessiedlungsgenossenschaft, Dr. Dobler, stellte in den
Mittelpunkt seiner Ausführungen die „Frage der Preise“ und betonte, dass
die Baukosten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen so hoch seien, dass
sie „den Bau nahezu unmöglich“ machten. Weiter führte er aus: „Die
Landes-siedlungsgenossenschaft habe bisher die Häuser für ihre Siedler
durch Eigenleistung der Siedler, Mithilfe der Gemeinden, verbilligte
Baustoffe und Entgegenkommen der Einheimischen um einen Preis von
15000.- bis 17000.- DM erstellen können, um sie nach dreijähriger
Abzahlzeit der Kaufpreisschuld an die Siedler als Eigentum zu
übergeben.“ Ein Problem aller Siedlergenossenschaften sprach der
Mittenwalder Vorsitzende, Dr. Ferchl, zum Schluss dieser denkwürdigen
Sitzung im Landkreisgebäude noch an. Er beklagte sich über „den
langwierigen bürokratischen Amtsgang in den Regierungsstellen, der den
praktischen Bau immer wieder hinauszöge“ und bat um Hilfe des Landrats.
Dr. Keßler versprach denn auch, „die örtlichen Siedlervereinigungen
weiter in ihrer privaten Initiative zu unterstützen.“
Die „Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Garmisch-Partenkirchen“ -
ursprünglich sollte sie den Namen „Gemeinnützige Wohnungs- und
Siedlungsbaugenossenschaft mbH“
Bei der ersten
öffentlichen Versammlung stellte der Vorsitzende des Aufsichtsrates die
Genossenschaft der Öffentlichkeit vor und betonte dabei, dass man vor
allem „durch den Bau von Kleinwohnungen versuchen wolle, der innerhalb
der Gemeinde herrschenden Wohnungsnot Herr zu werden.“ (Hochlandbote,
5.3.1949) Die Ein- oder Zweifamilienhäuser, die man errichten wollte,
sollten auf dem Gelände hinter der Artilleriekaserne gebaut werden. Die
Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen scheint diese Pläne nicht gut
geheißen zu haben. Sie bot jedenfalls ein anderes Grundstück an - die
Genossenschaft sollte „zunächst mit dem Grundstück zwischen
Sonnenbichl-Siedlung und Farchanter Siedlung vorliebnehmen.“ Die
Farchanter Siedlung - damit waren die „Siedlungspioniere“ gemeint, die
sich schon seit 1939 in Burgrain, damals noch „Farchanter
Gröben“genannt, zwischen Loisach, Lahnewiesgraben und Burgstraße
niedergelassen hatten. So ganz zufrieden war man von Seiten der
„Gemeinnützigen“ mit diesem Gelände nicht, „da dieses Gebiet infolge des
hohen Grundwasserstandes als Baugrund ungeeignet sei.“ Die
Genossenschaft bemühte sich sehr bald schon um gute Kontakte zur
Gemeindeverwaltung und zu den Bürgermeistern, denn, so hieß es, „die
soziale Wohnungsfrage sei zu dringlich, als dass die Behörde sich
demgegenüber verschließen könnte.“ Die Marktgemeinde und ihre
Bürgermeister gaben die notwendige Unterstützung, so dass das
Unternehmen von Anfang an gedeihen konnte. Vorbildlich war auch das
Bündnis zwischen der Siedlergenossenschaft und dem Hotel- und
Gaststättengewerbe. Der Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbandes,
Link, betonte, „dass er mit den Zielsetzungen der Genossenschaft voll
übereinstimme. Garmisch-Partenkirchen sei ein Fremdenverkehrsort und nur
durch die augenblickliche Wohnungsnot an dessen Ausbau behindert.“
Neben der offiziellen
Gründung der „Gemeinnützigen“ sind in den ersten Wochen und Monaten des
Jahres 1949 noch zwei weitere wichtige Ereignisse festzuhalten: Dem
Gemeinderat von Garmisch-Partenkirchen wurde von der bayerischen
Staatsregierung mitgeteilt, „dass der bisher unter dem Namen „Siedlung
am Farchanter Gröben“ geführte dritte Ortsteil der Gemeinde offiziell in
„Burgrainsiedlung“ umbenannt wurde.“ Damit war nun amtlich geworden,
was im Sprachgebrauch der Siedler schon längst üblich war.
Das zweite Ereignis hängt
mit dem ersten auf das Engste zusammen: „Im Burgrain“, so teilte die
„Gemeinnützige“ im „Rundschreiben Nr. 1“ vom 9. April 1949 allen ihren
Mitgliedern mit, könne man nun mit dem Siedlungsbau beginnen, nachdem
„die Bemühungen, die Breitenau für unsere Pläne zu pachten, gescheitert
sind.“ Die Vorstandschaft hoffte, „dass wir recht bald dort den ersten
Spatenstich tun können und noch im Laufe dieses Jahres die ersten
Wohnungen fertiggestellt werden.“ Ganz unbürokratisch wurde den
„Genossen“ mitgeteilt, dass es sich bei dem Baugrund „um das Gelände
links von der Straße“ handle.
Nachdem die
Grundstücksfrage endgültig geklärt war, rückten die finanziellen Fragen
in den Mittelpunkt aller Überlegungen. Die Genossenschaftsmitglieder
wurden im „Rundschreiben Nr. 1“ aufgefordert, ihre Anteile bei der
Kreissparkasse auf die „leicht zu merkende Konto Nr. 3“ einzuzahlen.
Weiter heißt es: „Zur Finanzierung unseres Projektes bitten wir Sie
nochmals, soweit es in Ihrer Kraft steht, möglichst viele Anteile zu
zeichnen. Je größer unser Kapital ist, das wir auf diese Weise
nachweisen können, um so größer wird die Kreditgewährung des Staates
sein -
um so schneller wird das Bauvorhaben voranschreiten und um so
eher kommen Sie in den Besitz einer eigenen Wohnung.“
Am 15. April 1949 erhielt
die Genossenschaft die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und die
Genehmigung zur Eintragung in das Registergericht -
ein wichtiger Schritt als Voraussetzung für die Förderung der
Wohnungsbaugenossenschaft durch finanzielle Mittel der Gemeinde
Garmisch-Partenkirchen. Im Dezember 1949 war es soweit: Der Gemeinderat
stellte 200000.- DM zur Verfügung.
Die Entscheidung darüber,
unter welchen Bedingungen die junge Genossenschaft in Burgrain von der
Gemeinde gefördert werden sollte, war nicht einfach. Der „Hochlandbote“
berichtete darüber:
Am 21. Mai 1949 legte der
Vorstand den Mitgliedern der Genossenschaft erste konkrete Pläne
darüber vor, wie die Wohnungen und Hauser gedacht waren. Die
Geschäftsstelle, damals übrigens in der Von-Müller-Str. 11 in Garmisch,
teilte mit: „Die im Projekt vorgesehenen Wohnungen bestehen aus 2
Zimmer, Küche, Waschküche mit evtl. Bad, Keller, Holzschuppen, für 2 -
4 Personen u. evtl. 3 Zimmer, Küche usw. für 5 u. mehr Personen. Es
sind 2 Familien und Vierfamilienhäuser. Jeweils sind ca. 200 qm Land für
Garten vorgesehen.“ Der Preis für die Wohnungen bewegte sich zwischen
30.- und 50.- DM monatlich. Wer in Garmisch-Partenkirchen wohnte oder
wer eine Zuzugserlaubnis bekommen konnte, der durfte sich Hoffnungen auf
eine dieser Wohnungen machen, sofern er als Mitglied der Genossenschaft
einen oder mehrere Anteile gezeichnet hatte. An die Mitglieder, die eine
größere Summe zur Verfügung stellen konnten, sollten auch die ersten
Wohnungen vermietet werden.
Am 26. Juni 1949 wurden
die Mitglieder über den Beschluss des Aufsichtsrates unterrichtet, „für
die Zwei-Familienhäuser bei einer Bevorzugung in dem ersten
Bauabschnitt mindestens 10 Anteile zu verlangen.“ Wer eine Wohnung in
den Vier-Familienhäusern anstrebte, bei dem „würde eine geringere Zahl
von Anteilen genügen.“ Und weiter hieß es: „Die Zeichnungen der
Vier-Familienhäuser sind nun auch da und können besichtigt werden.“ Ein
Anteil an der Wohnungsbaugenossenschaft kostete 300.- DM.
Nach all den schwierigen
Vorbereitungen in finanzieller Hinsicht konnte der erste Spatenstich
erfolgen. Am 3. März 1950 wandte sich der Vorstand an die Mitglieder mit
der Bitte, „falls Sie irgendwelche Änderungen bzw. zusätzliche Wünsche
haben, sich mit den Handwerkern in Verbindung zu setzen. Wir machen Sie
jedoch darauf aufmerksam, dass Änderungen, die einen Mehraufwand an
Arbeit und Material bedeuten, von Ihnen selbst geldlich getragen werden
müssen.“
Die folgenden Firmen haben
die Arbeiten für die Errichtung der ersten Häuser und Wohnungen 1949/50
ausgeführt:
- Strom: Firma Hofmann, Bahnhofstraße - Installation: Firma Anzenberger, Am Brünnl - Malerarbeiten: Firma Winterholler, Garmisch
Die Ausstattung der
Wohnungen war denkbar einfach: Die Badewanne, der Wäschekessel sowie
ein zweiteiliges Spülbecken für die Küche wurden von der Genossenschaft
geliefert. Jedes Zimmer sollte über eine Mittelbeleuchtung und drei
Steckkontakte verfügen. Herde und Öfen konnten über die Genossenschaft
im Großeinkauf bezogen werden.
So lautete der
Richtspruch, der vom Giebel des zehnten Siedlungsbaus gesprochen wurde.
Mit „weiß-blauen Mascherln“ war der kleine Tannenbaum geschmückt, der
vom Dachfirst herab die Vorstandschaft, an der Spitze Herrn Fritsch, den
Architekten, Herrn Werz, Bürgermeister Schütte, den US-Residenten Mr.
Roessler, Gemeinderäte, Maurer, Zimmerer, Dachdecker - und nicht
zuletzt die glücklichen zukünftigen Bewohner grüßte.
Stolz wurde den Gästen eines der Häuser gezeigt, das schon in wenigen
Wochen bezogen werden sollte. Der Architekt betonte vor allem, dass man
mit dem Entwurf der Siedlungshäuser bereits dafür Sorge getragen habe,
„dass die Kinder der Familien, die hier wohnen sollen, einmal groß
werden können, ohne dass sich daraus neue Wohnungsprobleme ergeben.
Gelobt wurde die aufgelockerte Bauweise, die es vermeide, die Häuser
„auf Vordermann auszurichten“, so dass hier der typische Eindruck einer
langweiligen
Siedlungsanlage
vermieden wurde.
„Bis tief in die Nacht hinein“ wurde gefeiert, die Farchanter Blasmusik spielte mit 14 Mann zum Tanz auf. Unter einem Sonnendach hatte man den schön geschmückten Festplatz hergerichtet. Und optimistisch war man: „Diese zehn Häuser, die jetzt stehen, sind erst der Anfang,“ so äußerte sich voll Zuversicht der Vorstandsvorsitzende Fritsch. Von 64 Wohnungen, die man insgesamt beantragt habe, seien vom Staat weitere zwölf genehmigt worden. Für die restlichen 52 benötigte man noch 208 000.- DM. Besonderen Dank richtete Fritsch an die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen, die das große Wohnungsprojekt bisher großzügig unterstützt habe.
Wenige Wochen nach dem
Richtfest fand die erste Generalversammlung der „Gemeinnützigen
Wohnungsbaugenossenschaft Garmisch-Partenkirchen e.G.m.b.H.“ im Gasthof
„Bayernstüberl“ statt. Die finanzielle Lage der
Genossenschaft wurde „durch das Entgegenkommen der Gemeindeverwaltung“
als günstig bezeichnet. Aufsichtsratsvorsitzender Maier sprach „dem
Vorsitzenden Fritsch für seine Geschicklichkeit und unermüdliche
Tätigkeit besonderen Dank aus.“ Man rechnete damit, dass bis zum 1.
August 1950 zwanzig Wohnungen beziehbar sein würden. Wachsendes
Vertrauen wurde konstatiert, „nachdem Bevölkerung und Behörden den
Plänen der Genossenschaft zunächst mit einiger Skepsis
gegenübergestanden hätten.“ Bürgermeister Schütte versprach „weiter
wohlwollende Förderung der Ziele der Genossenschaft“ durch die
Marktgemeinde. Herr Ebert wurde neues Vorstandsmitglied, in den
Aufsichtsrat wurden durch Ergänzungswahlen die Herren Reiser, Müller
und Löbel aufgenommen.
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