Die Kreisleiter der NSDAP in Garmisch-Partenkirchen
 – „Politische Frontoffiziere der Bewegung“

 

 

 

 

 

Heinrich Schiede: „Erziehung der Willigen, Ausschaltung der Abseitigen“

 

Spruchkammerverfahren I - Vom Hauptschuldigen zum Belasteten

Das Verfahren gegen Heinrich Schiede begann am 20. Juli 1948 bei der Spruchkammer München IV. Der Öffentliche Kläger beantragte, ihn in die Gruppe I / Hauptschuldiger einzureihen. Die Kammer erließ einen Festnahmebefehl wegen Fluchtgefahr.[1]

Schiedes Verteidigung ruhte auf zwei Säulen: 1. Die NSDAP sei eine „legale Partei eines demokrati­schen Staatswesens“ gewesen. 2. Er trage keine Schuld am Handeln „einer Gruppe von Männern“, die „unmenschlich und mit dem Mittel eines Krieges“ Ziele verfolgt hätten, die „aus ihren Reden und Veröffentlichungen nicht zu folgern waren.“ Schuld trage also nur diese „Gruppe von Männern“, ihre Ziele habe er nicht durchschauen können.[2]

Weiter behauptete er, dass er „mit gemeinsten Mitteln“ aus dem Amt des Garmisch-Partenkirchner Kreisleiters entfernt werden sollte. Er habe nur deshalb nicht aufgegeben, weil er gewusst habe, dass an seine Stelle „Leute gekommen wären, die Garmisch einen schlechten Dienst erwiesen hätten.“[3] Details nannte er nicht – wir erfahren nichts über die Gründe für seine eventuelle Entlassung noch die Namen derer, die hinter dieser Überlegung standen. Er war der vierte Kreisleiter in Folge, der sich zum Wohltäter des Ortes und seiner Menschen gegen den Willen der übergeordneten „Führer“ er­klärte. „Weimar“ nannte man eine Demokratie ohne Demokraten. War das NS-Regime eine Diktatur ohne Diktatoren?

Dass er dem Garmisch-Partenkirchner SPD-Mann Georg Schütte 1944 „die Obmannschaft der Koh­lenhändler im Landkreis“ übergeben habe, dass er Lisa Albrecht, der in Mittenwald wohnenden Sozi­aldemokratin, eine Wohnung habe zuteilen lassen und dass er die Schließung der Schreinerfach­schule und die „Außerbetriebsetzung der keramischen Werkstatt Kagel“ in Garmisch-Partenkirchen verhindert habe, führte er als Beleg für seine tolerante Haltung an.[4]

Die Zeugenaussagen waren widersprüchlich. Bernhard Lödermann, 1. Bürgermeister von Garmisch-Partenkirchen, gab im Februar 1947 bei der Spruchkammer des Lagers Moosburg zu Protokoll, Schiede sei ein „aggressiver Einpeitscher“ gewesen, „in der Form glatt und höflich, aber falsch und hinterhältig.“[5] Er sei in Garmisch-Partenkirchen bis zum letzten Tag „für den rücksichtslosen Einsatz der Menschen stärkstens tätig“[6] gewesen.

Georg Benedikt, Bürgermeister in Ohlstadt, vom Sondergericht München 1944 wegen Abhörens von „Feindsendern“ und „Feindpropaganda“ zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, verdankte Schiede, dass ihm Strafaufschub bis Kriegsende gewährt wurde. Für ihn war Schiede „der gemäßigste“ von allen Kreisleitern im Kreis Garmisch-Partenkirchen.[7]

Generaloberst a.D. Wilhelm Adam (1877-1949), Ende 1938 wegen seiner Kritik an Hitlers Kriegsplä­nen in den Ruhestand versetzt, bezeugte, dass gegen Weihnachten 1944 von der Kreisleitung erwo­gen wurde, ihn – weil er sich in einer Skatrunde bei Richard Strauss pessimistisch über den Kriegs­ausgang geäußert hatte - zu verhaften. „Schiede hat dies abgelehnt.“[8] Maria Evers, ehemalige Ange­stellte bei der Kreisleitung, bestätigte, dass Schiede nichts gegen Adam unternommen habe. Auch den Gemüsehändler Wunder, „ein bekannter Kommunist“, habe er mit Nachsicht behandelt.[9] Dass er sich für den in seiner Chemischen Reinigung arbeitenden „Halbjuden“ Helmuth Krasselt wiederholt bei der Gestapo München eingesetzt habe, bestätigte ihm Johann Christ, der Besitzer des Betriebs.[10] Schulrat Hubert Gering teilte der Kammer mit, dass der Volkssturm in Garmisch-Partenkirchen „über­haupt nicht mehr in Erscheinung getreten“ sei. Er hatte den Eindruck, dass Schiede von der „Aus­sichtslosigkeit des Kampfes überzeugt“ gewesen sei.[11]

Zu einem ganz anderen Urteil kam Anton Gum. Er gab im Mai 1948 bei der Spruchkammer des Inter­niertenlagers Dachau zu Protokoll, dass Schiede in seiner Zeit als Mitarbeiter der Flurbereinigungsbe­hörde München „Hauptvertrauensmann der NSDAP“ gewesen sei und als solcher „ein diktatorisches Regiment geführt“ und „politisch gegnerisch gesinnte Amtsangehörige bekämpft“ habe.[12] Das wurde von Oberregierungsrat Josef Haiser bestätigt. Schiede sei in der Behörde „als überzeugter National­sozialist bekannt“ gewesen, der für die NSDAP schon vor 1933 „rückhaltlos eintrat.“[13]

Dass Schiede ein eingefleischter, ein „gläubiger“ Nationalsozialist war, wurde im Spruchkammerverfahren von Oberingenieur Giessmann bezeugt. Bei einer Versammlung, in der der Kreisleiter seine Fronterlebnisse zum Besten gegeben habe, sei er auch auf Religion und Christentum zu sprechen gekommen und habe gesagt: „Der am Kreuze hängt, geht uns nichts an, unser Gott ist Adolf Hitler und unsere Soldaten.“ Dieser Satz wurde im Verfahren auch noch in der Version „Wir brauchen nicht den am Kreuz, unser Heiland ist Adolf Hitler und die deutsche Wehrmacht“ bestätigt.[14]

In seiner Stellungnahme zu den Zeugenaussagen und zur Klageschrift sagte Schiede, er sei schon „von der nationalsozialistischen Weltanschauung überzeugt“ gewesen. Der „Taumel des Erfolgs“ der Hitlerschen Politik im Jahre 1938 habe ihn so stark erfasst, dass er alles ganz unkritisch gesehen habe. Nur der „Judenpogrom“ habe ihm „einen Stoß versetzt.“[15] Es sei ihm aber ein „Herzensbedürf­nis“ gewesen, seinen „Idealismus dem deutschen Volk vorzutragen.“ 1943 habe ihm Gauleiter Giesler beim Kreistag der NSDAP in Ebersberg eröffnet, dass er die Kreisleitung in Garmisch-Partenkirchen übernehmen solle. Dafür sei er besonders geeignet, weil Garmisch-Partenkirchen zugleich der Stand­ort seiner Fronteinheit sei.

Der Krieg sei für ihn erst dann verloren gewesen, „als er wirklich verloren war.“ Er habe lange Zeit an den Sieg mit Hilfe der „neuen Waffen“ geglaubt, aber auch mit der Möglichkeit gerechnet, dass „der Feind vor den Toren Garmisch-Partenkirchens erscheinen“ könnte. In „tage- und nächtelanger Arbeit“ habe er „das Schlimmste von Garmisch-Partenkirchen abgewandt“ und „den Befehl gegeben, dass Garmisch-Partenkirchen freiwillig übergeben wird.“[16]

Am 26. Oktober 1948 erging der Spruch der Spruchkammer München IV. Heinrich Schiede wurde in die Gruppe II / Belastete eingereiht und zu Sonderarbeiten für die Allgemeinheit auf die Dauer von drei Jahren verurteilt.[17]

Die Kammer hielt dem Betroffenen zugute, dass er geglaubt habe, die NSDAP könne die soziale Lage in Deutschland verbessern, dass er „Naziidealist“ gewesen sei und dass er Hitlers „Mein Kampf“ erst während des Krieges gelesen habe. Freilich: Dass Schiede als Leiter des „Rednerwesens im Gaupro­pagandaamt“ und selbst häufig als „Reichsredner“ in Deutschland unterwegs, das Standardwerk der „Bewegung“ kaum gekannt hatte, das war eine an sehr langen Haaren herbeigezogene Rechtferti­gung.

Der Spruch ging dann aber doch noch sehr detailliert auf die Bedeutung der Propaganda für das NS-Regime ein. Es heißt: „Die Gesamtpropaganda der NSDAP war ganz ohne Frage das wichtigste Mit­tel, die Ideen und Ziele des Nationalsozialismus unter die deutschen Menschen zu bringen und es ist bekannt, dass diese Propaganda tatsächlich offen und versteckt überall eindrang, dass sie die Macht der NSDAP befestigte und dass sie letzten Endes An­dersgesinnte und Andersdenkende zur Aufgabe des selbständigen Denkens überhaupt brachte.“[18]

Schiedes Bedeutung als Propagandaredner wurde in aller Schärfe gesehen: „Der Propagandist der Naziideologie war der gefährlichste Feind Deutschlands und der deutschen Men­schen überhaupt. Die Schaffung einer gehirnlosen Masse Menschen, denen man jedes selbständige Denken, Fühlen und Handeln nahm, lag durchaus im Sinne der Führer der NSDAP.“[19] Damit erfüllte Schiede für die Kam­mer die Voraussetzungen für seine Eingliederung in die Gruppe der Belasteten.

Belastend für Schiede war auch, so stellte die Kammer fest, dass er „äußerst empfindlich war, wenn es jemand wagte, die Partei und ihre Machen­schaften anzuklagen.“[20] Dem Grainauer Walter Zimpel habe der Betroffene gedroht, dass er ihn solange einsperren würde, „bis ihm die Rippen krachen“, wenn er seine Anwürfe gegen die Partei nicht unterlasse. Anton Hartl aus München habe er mit An­drohung von KZ-Haft eingeschüchtert.[21]

Schiedes sehr fragwürdige „Mitwirkung“ daran, dass Garmisch-Partenkirchen nicht zerstört wurde, war der Spruchkammer schließlich Beweis genug dafür, „dass er zu einer gewissen Erkenntnis der Dinge gekommen“[22] sei. Vermutlich ersparte ihm diese „Erkenntnis“ die Eingliederung in die Gruppe I / Haupt­schuldige.

 

Spruchkammerverfahren II - Vom Belasteten zum Minderbelasteten

Am 26. April 1949 wurde das Berufungsverfahren eröffnet. Schiede wurde vom XI. Senat der Beru­fungskammer München in die Gruppe III / Minderbelastete eingereiht, durfte sich drei Jahre bewähren und musste 300.- DM in den Wiedergutmachungsfonds einbezahlen.[23]

Aus der Sicht der Berufungskammer sprach gegen den Betroffenen nur noch, dass er „sehr früh zur Partei stieß“, dass er sich „sogar hauptamtlich der Partei zur Verfügung stellte“[24] und „den Staatsdienst quittierte.“ Seine Rolle als professioneller Propagandist der Nazis wurde unter den Teppich gekehrt. Vom Verführer blieb nur noch der „Idealist“ übrig.

Hervorgehoben wurden jetzt „Widerstandshandlungen“[25] Schiedes. Worin sie im Einzelnen bestan­den, wurde von der Berufungskammer nicht weiter erläutert. Sie seien aber „nicht ganz gefahrlos ge­wesen“, wenn man berücksichtige, dass „das Rollkommando Zöberlein-Bauernfeind bis nach Gar­misch wirksam“ geworden sei. Von einer „gewissen inneren Abkehr“ Schiedes war die Rede, von einer „Ablehnung der Parteierfordernisse, wenn sie sich gegen Recht und Gerechtigkeit richteten.“[26] Be­weise blieb das Urteil schuldig. Wer die „Parteifanatiker“ waren, gegen die der Parteifanatiker Schiede nach Ansicht der Kammer „so offen“ die Verteidigung Garmisch-Partenkirchens verhindert hatte, blieb ebenfalls im Dunkeln.

 


[1] StA München Spruchkammern – Karton 1603 Heinrich Schiede / 20.07.1948

[2] StA München Spruchkammern – Karton 1603 Heinrich Schiede / Vorlage bei der Lagerspruchkammer, ISNr. 6345 045; Lagernummer 918 ohne Datum

[3] dto

[4] ebd.

[5] StA München Spruchkammern – Karton 1603 Heinrich Schiede / 09.05.1947 Lödermann

[6] ebd.

[7] StA München Spruchkammern – Karton 1603 Heinrich Schiede / 26.05.1947 Benedikt

[8] StA München Spruchkammern – Karton 1603 Heinrich Schiede / 16.02.1947 Generaloberst a.D. Adam

[9] StA München Spruchkammern – Karton 1603 Heinrich Schiede / ohne Datum, Maria Evers

[10] StA München Spruchkammer n– Karton 1603 Heinrich Schiede / 10.07.1947 Johann Christ

[11] StA München Spruchkammern – Karton 1603 Heinrich Schiede / 20.02.1947 Gering

[12] StA München Spruchkammern – Karton 1603 Heinrich Schiede / Anton Gum 03.05.1948

[13] StA München Spruchkammern – Karton 1603 Heinrich Schiede / Josef Haider 08.10.1948

[14] StA München Spruchkammern – Karton 1603 Heinrich Schiede / Oberingenieur Giessmann 12.10.1948

[15] StA München Spruchkammern – Karton 1603 Heinrich Schiede / Heinrich Schiede 19.10.1948

[16] Alle ebd.

[17] StA München Spruchkammern – Karton 1603 Heinrich Schiede / Urteil der Spruchkammer München IV, AZ 6617/A/48 26.10.1948

[18] ebd.

[19] ebd.

[20] ebd.

[21] ebd.

[22] ebd.

[23] StA München Spruchkammer – Karton 1603 Heinrich Schiede / Berufungskammer München XI. Senat 26.04.1949

[24] ebd.

[25] ebd.

[26] ebd.

 

 

© Alois Schwarzmüller 2012