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Die Kreisleiter der NSDAP in
Garmisch-Partenkirchen |
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Jakob Scheck: „Lassen wir das, was zurückliegt“!
Antisemitismus – „Der Jude wird nie anständig einem Volk gegenüber sein können“ Das Jahr 1938 war ein aufregendes, unheilvolles Jahr für jüdische Gäste und Bürger in Garmisch-Partenkirchen. Es brachte eine antijüdische Großkundgebung im Festsaal, die Einführung des „Judenzettels“ bei der Kurverwaltung und die Vertreibung aller jüdischen Bürger aus dem Ort. Bürgermeister Jakob Scheck zog im Dezember sein Fazit aus den Ereignissen. In einer Rede über „Politik – Staat –Wirtschaft“ vor den „Wirtschaftsführern des Kreises“ nahm er zum „Vorgehen in der Judenfrage“ Stellung und schloss mit der Feststellung: „Es kann heute in Deutschland keiner mehr sagen, es gibt auch ‚anständige‘ Juden. Der Jude wird nie anständig einem Volke gegenüber sein können.“[1] Ein vernichtendes Urteil – lange vor der Vernichtung der Juden. Kein Wort des Bürgermeisters für seine jüdischen Bürger und Gäste. Schon 1935 hatte Scheck Position bezogen. Valentine Strauss, eine Münchnerin, die eine Wohnung in der Kochelbergstraße 7 gemietet hatte, wollte damals von der Gemeinde wissen, „ob einem Zuzuge nach Partenkirchen nichts entgegensteht.“ Sie sei Jüdin, habe ein sicheres Auskommen und sei im Winter als Kurgast in Garmisch gewesen.[2] Die Antwort des Bürgermeisters war eindeutig: Der „Zuzug von Juden (sei) unerwünscht“, das Betreten öffentlicher Einrichtungen sei ihr „untersagt“. Das kurze Schreiben schloss mit einer Warnung: „Sollten Sie dennoch zuziehen, haben Sie etwa später eintretende Folgen selbst zu tragen.“[3] Zur gleichen Zeit beobachtete Ritter von Halt, Präsident des Organisationskomitees der Olympischen Winterspiele 1936, „eine planmäßig einsetzende antisemitische Propaganda“ in Garmisch-Partenkirchen mit dem Ziel, „alles Jüdische aus Garmisch-Partenkirchen zu entfernen.“[4] Von Scheck kam kein Wort zu dieser Aktion. Auch nicht zu den „Judenabwehrschildern“, die vor und nach den olympischen Spielen 1936 in seiner Gemeinde angebracht wurden. 1937 wurde Scheck als „Kreisamtsleiter Kommunalpolitik“ in den engeren Beraterstab von NS-Kreisleiter Hausböck berufen. Die Position war einflussreich. Mit ihrer Hilfe steuerte die NSDAP die Personalpolitik im Landratsamt und in den Kreisgemeinden. In der ersten „Judenaktion“ des Jahres 1938 kamen die Direktiven an die Gemeinden des Kreises Garmisch-Partenkirchen direkt vom Kreisamtsleiter Kommunalpolitik mit Rundschreiben K II/38. Vier Anweisungen gab Scheck den Bürgermeistern: 1. Die Bevölkerung musste „erneut“ darauf hingewiesen werden, „dass Juden in ihren Gemeinden unerwünscht sind.“ 2. An den Ortseingängen der Gemeinden waren große „Judenschilder“ anzubringen. 3. Kauf und Verkauf von Grundstücken durch Juden war „unter allen Umständen“ zu unterbinden. Kreisamtsleiter Scheck machte jeden Bürgermeister für die Durchführung dieser Anordnung „persönlich verantwortlich.“ 4. Anweisungen „über Prospektversand mit einem Faltblatt als Beilage, dass die Juden in den Werdenfelser Kur- und Fremdenverkehrsorten unerwünscht sind“, waren „genau zu beachten und durchzuführen.“[5] 250.000 dieser „Judenzettel“ wurden von der Kurverwaltung Garmisch-Partenkirchen in Auftrag gegeben. Der NS-Bürgermeister von Oberammergau, Raimund Lang, lehnte die „Judenschilder“ an den Ortseingängen seiner Gemeinde „als Geschmacklosigkeit sondergleichen“[6] ab und versuchte sich mit Schecks Hilfe durch dessen „Beziehungen nach Berlin“ der „Sache mit den Juden“ zu entziehen. Scheck habe aber, so Lang beim Spruchkammerverfahren 1948, der Kreisleitung von diesem vertraulichen Gespräch sofort Mitteilung gemacht, so dass er „das Juden-Schild am Ende doch anbringen lassen“ musste.[7] Scheck rechtfertigte sich damit, dass Oberregierungsrat Mahlo vom Reichspropagandaministerium, zugleich Geschäftsführer des Reichsausschusses für Fremdenverkehr, gegen seine Schilder-Aktion „nichts einzuwenden“ hatte und verbat sich die Angriffe Langs mit der Begründung, „dass ich meine Befehle ausführe wie sie mir von vorgesetzten Dienststellen zugewiesen werden.“[8] Das mag ihm nicht schwer gefallen sein, denn für ihn gab es ja „keine anständigen Juden.“[9] Den vorläufigen Höhepunkt der „Judenaktion“ brachte die Großkundgebung der NSDAP am 18. Februar 1938 im Olympia-Festsaal unter dem Motto „Fremdensaison ohne Juden“. Als Redner traten der Garmisch-Partenkirchner Kurdirektor Reitinger, der Münchner NS-Gauamtsleiter Wüster, Dr. Hafner vom Berliner „Institut zum Studium der Judenfrage“ und der Garmisch-Partenkirchner Kreisleiter Hausböck auf. Scheck hatte zunächst keine Funktion. Den Reden, in denen jüdische Gäste und Bürger in üblicher Weise geschmäht und gedemütigt wurden, folgte die Drohung mit konkreten Sanktionen. Da war Scheck wieder dabei – als einer der 16 Bürgermeister des Kreises Garmisch, die an diesem Abend und vor den Augen der mehr als tausend begeisterten Kundgebungsteilnehmer persönlich eine "Erklärung und Anordnung"[10] unterzeichneten. Darin hieß es: „1. In allen gemeindlichen Regiebetrieben sowie an den Ortsein- und Ausgängen werden Judenabwehrschilder angebracht. 2. Die Gemeindeverwaltungen werden in Zukunft bei Auftragserteilungen alle Geschäftsinhaber unberücksichtigt lassen, die sich der Kreisleitung bei ihrem Kampf gegen die Juden entgegenstellen. 3. Die Kurverwaltungen haben von den Bürgermeistern die Weisung erhalten, an Häuser, die nach wie vor Juden aufnehmen, Vermittlungen oder Zuweisungen von Fremden zu unterlassen. Die Bürgermeister ersuchen die Kreisleitung, uns darüber Mitteilung zu geben, welche Häuser bzw. Geschäfte in unseren Gemeinden die Bindungen mit den Juden nicht aufgegeben haben.“[11] Auch Scheck verpflichtete sich, die Juden zu brandmarken und denen zu drohen, die dabei nicht mitmachen wollten. Bei der Kundgebung am 18. Februar hatte Kreisleiter Hausböck noch versichert, „dass die von ihm vorgesehene Arbeit mit den ortsansässigen jüdischen Familien nichts zu tun habe.“ Die in Garmisch-Partenkirchen wohnenden jüdischen Familien könnten, so sagte er, nach wie vor weiter in ihren alten Geschäften einkaufen, was die Geschäftsinhaber nicht daran hindern dürfe, die Judenabwehrschilder anzubringen. Denn auch „die hier ansässigen Juden sollten wissen, dass sie bei uns unerwünscht sind.“[12]
Berta Schneider, seit 1931 Inhaberin einer kleinen Pension in der Angerstraße 12, war eine dieser „Unerwünschten.“ Im Sommer 1938 wurde an ihr ein Exempel statuiert – im Zusammenspiel von Bürgermeister und Bezirksamtmann. Bürgermeister Scheck forderte am 28. Juni 1938 vom Bezirksamt Garmisch-Partenkirchen, Berta Schneider und ihrer Pächterin Karolina Lengenleicher „die Privatvermietung mit sofortiger Wirksamkeit zu untersagen.“[13] Um fünf Zimmer mit acht Betten ging es. Das Schreiben hatte folgenden Wortlaut: „… Die sämtlichen Anwesensbesitzer in der Angerstraße - mit Ausnahme der Schneider - sind arischer Abstammung und zum großen Teil Parteigenossen. Es ist für diese Volksgenossen ein befremdendes und bedrückendes Gefühl in ihrer nächsten Umgebung stets auf Juden zu stoßen, die, obwohl erst vor wenigen Monaten eine überall bekannt gewordene Judenabwehraktion durchgeführt wurde und nunmehr auch den Prospekten der Kurverwaltung Handzettel beiliegen „Juden sind in den Werdenfelser Kurorten unerwünscht“, dennoch die Stirne haben, sich hier gut zu fühlen. Die Angerstraße liegt unweit des Bahnhofes. Gäste, die ihre Zimmer nicht vorausbestellt haben, erreichen auf der Wohnungssuche zuerst die Angerstraße. Es werden sich arische Gäste nicht selten unbewusst bei Schneider einmieten und müssen dann erkennen, dass sie in einem jüdischen Haus gelandet sind. Vor solchen unangenehmen Überraschungen geschützt zu werden, hat heute der deutsche Volksgenosse bei der bestehenden klaren Scheidung ein Recht darauf. Er wird es nie verstehen, dass in einem so allgemein bekannten Ort wie Garmisch-Partenkirchen es noch einen der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen jüdischen Betrieb gibt. Wenngleich auch strafpolizeilich gegen Schneider und Lengenleicher nichts vorliegt, so ist die Zuverlässigkeit dieser Personen für diesen Betrieb dennoch in Zweifel zu ziehen. Da ein Jude auf Grund seiner Erbanlagen zur nationalsozialistischen Weltanschauung nie bejahend wohl nur feindlich eingestellt sein kann, wird er in Gesprächen mit arischen Gästen, die sich beim Zusammenwohnen zwangsläufig bieten, stets dem Staat gegenüber abträglich urteilen und der zu erstrebenden Gemeinschaft des Volkes in ihrer politischen Einheit nur Schaden zufügen. Arische Gäste aber, denen der jüdische Betrieb bereits bekannt ist und sich dennoch einmieten, sind von vornherein als politisch nicht einwandfrei anzusehen. Es besteht hier zweifellos eine Clique politisch entgegen der Staatsauffassung des Nationalsozialismus handelnder Personen, deren Leiter aber die tatsächliche Vermieterin, die Jüdin Schneider, ist. Die allgemein erforderliche gewerbepolizeiliche Zuverlässigkeit muss ihr daher abgesprochen werden. Ist die als Unzuverlässigkeit zu wertende Gesinnung auch nach außen hin nicht offen zu erkennen, so ist es hier Aufgabe des Staates vorbeugend zu wirken…. Ich wiederhole meine Bitte auf Untersagung der Fremdenbeherbergung… gez. Scheck, Bürgermeister“ [14] Die Jüdin Schneider, so der perfide Vorwurf Schecks, behellige die benachbarten Arier allein durch ihre Anwesenheit. Sie, ihr Personal und ihre Gäste seien durch ihre „unzuverlässige Gesinnung“ zu einer Gefahr für den Nationalsozialismus geworden. Zur Wahrung des rechtlichen Scheins musste jetzt nur noch das Landratsamt mitspielen.
Am 13. August 1938 erging dessen Bescheid: Die Erlaubnis „zum Betrieb der Fremdenbeherbergung im Haus Angerstraße 12“ wurde entzogen – weil dort „Juden und Gäste arischer Abstammung in gleicher Weise“ aufgenommen worden seien. Scheck hatte gesiegt. Der Einspruch von Bertha Schneider wurde am 11. Januar 1939 vom Landratsamt zurückgewiesen. Es ist nicht sicher, ob Berta Schneider den letzten Bescheid des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen jemals zu Gesicht bekam, denn schon zwei Monate vor dem existenzvernichtenden Schreiben musste sie am Tag der „Judenaktion“ des 10. November 1938 nach München fliehen, gejagt von einem nationalsozialistischem Mob, den Kreisleiter Hausböck von der Leine gelassen hatte, beschützt nur von ihrer tüchtigen Haushälterin Lina Lengenleicher und von Agnes Hänsler, einer mutigen Frau aus Partenkirchen. An diesem 10. November waren in Garmisch-Partenkirchen alle 44 jüdischen Bürgerinnen und Bürger innerhalb Stundenfrist aus dem Olympiaort gewiesen worden. Kreisleiter Hans Hausböck hatte den Pogrom nach den Ereignissen um die Ermordung des deutschen Legationsrats vom Rath am 8. November 1938 in Paris organisiert, angewiesen von der Gauleitung der NSDAP in München. Hausböck sagte dazu bei der Spruchkammer aus,[15] er habe sich in der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 mit Bürgermeister Scheck in der Kreisleitung, also im „Haus der Nationalsozialisten“, getroffen. Scheck habe den Leiter der Gemeindepolizei Willibald Volnhals beauftragt, eine Liste der jüdischen Einwohner von Garmisch-Partenkirchen mit ihrer Anschrift zu erstellen. Mit Hilfe dieser Liste und einiger SA-Leute seien die Juden zu ihm gebracht worden. Er habe ihnen dann eröffnet, dass sie den Ort zu verlassen hätten. Scheck sagte in seinem Spruchkammerverfahren aus, dass er von der „Judenaktion“ am 10. November 1938 erst durch die Polizei und erst dann erfahren habe, „als die Aktion schon im Gange war.“[16] Er habe sich sofort zur Kreisleitung begeben, sich aber wieder entfernt, weil er „gegenüber den Erklärungen des Kreisleiters, dass Auftrag der Gauleitung vorliege“,[17] nichts habe ausrichten können. Es habe noch eine Kontroverse zwischen Hausböck und ihm gegeben. Worum es dabei ging, geht aus dem Spruchkammerprotokoll nicht hervor.[18] Es kann nichts Ernstes gewesen sein, denn Scheck stand am Abend dieses Garmisch-Partenkirchner Pogromtages zusammen mit Kreisleiter Hausböck am Rednerpult im Olympia-Festsaal zur Eröffnung einer „Massenkundgebung“, bei der die Vertreibung aller Juden aus Garmisch-Partenkirchen frenetisch gefeiert und beklatscht wurde. Scheck begrüßte die Kundgebungsteilnehmer in der Uniform eines SA-Standartenführers[19] – wenige Stunden zuvor hatten SA-Rotten noch die jüdischen Bürger unter unwürdigsten Bedingungen zusammengetrommelt und zum „Haus der Nationalsozialisten“ getrieben. Hausböck rechtfertigte seine Aktion und schloss seine Rede mit einem „Glaubensbekenntnis zum Führer: Wir glauben an die segnende Hand des Herrgotts und wir glauben vor allem, dass der Herrgott den Führer seine Mission erfüllen lässt.“[20] Wenige Tage nach den Ereignissen wurde bekannt, dass diese „Mission des Führers“, deren Wegbegleiter Scheck von Anfang an war, am 10. November 1938 in Garmisch-Partenkirchen fünf Menschen das Leben gekostet hatte. Keiner wollte jemals die Verantwortung dafür übernehmen.
Ein anderes Ergebnis der „Judenaktion“ war die Zwangsarisierung des einzigen jüdischen Geschäfts in Garmisch-Partenkirchen, des Schuhgeschäfts von Jakob und Leonie Liebenstein in der Ludwigstraße 36.[21] Nur drei Tage nach dem Pogrom wurde der erste „Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach dem Gesetz zum Schutz des Einzelhandels“ gestellt: „Erlaube mir höflichst anzufragen, betreffs der Arisierung des Geschäfts Liebenstein. Wann und wo man sich hinwenden kann.“[22] Bürgermeister Scheck, der ja wusste, was los war, drückte sich in seiner Antwort sehr ungefähr aus: „Liebenstein ist nicht mehr hier, sein Geschäft wurde polizeilich geschlossen.“[23] Außerdem sei in dieser Frage die Anhörung der Kreisleitung notwendig. Bei Josef Geiselbrechtinger, dem „Abwickler“ der Arisierung Liebenstein, meldete Scheck später die Ansprüche der Marktgemeinde gegen Liebenstein an. Das waren 285.- RM Gewerbesteuer und 27.- RM Bürgersteuer[24] - zu zahlen von einem jüdischen Bürger, der eben vor den Augen seines Bürgermeisters aus dem Ort gejagt worden war. [1] Garmisch-Partenkirchner Tagblatt 07.12.1938 – „Politik – Staat – Wirtschaft“ [2] MA Garmisch-Partenkirchen 1179 – Blutschutzgesetz / 14.08.1935 [3] ebd. 22.08.1935 [4] Bundesarchiv Bestand Olympische Winterspiele 1936 - L 382846 / Ritter von Halt an Hans Pfundtner, Staatsekretär im Reichsinnenministerium, 14.05.1935 [5] alle MA Garmisch-Partenkirchen 940 – Mietverhältnisse mit Juden / Rundschreiben K/II 38, 25.01.1938 [6] StA München Spruchkammern - Karton 1588 Jakob Scheck / 02.02.1938 Scheck an Kreisleiter Hausböck [7] StA München Spruchkammern - Karton 1588 Jakob Scheck / 16.09.1948 Protokollauszug [8] StA München Spruchkammern - Karton 1588 Jakob Scheck / 02.02.1938 Scheck an Kreisleiter Hausböck [9] vgl. Anmerkung 47 [10] Garmisch-Partenkirchner Tagblatt 19.02.1938 – „Wir wollen keine Juden in Garmisch-Partenkirchen. Unser Bekenntnis zum Deutschtum“ [11] ebd. [12] ebd. [13] MA Garmisch-Partenkirchen – Gewerbekonzession Lengenleicher / Scheck an Bezirksamt 26.08.1938 [14] Ebd. [15] StA München Spruchkammern – Karton 642 Johann Hausböck NS-Kreisleiter [16] StA München Spruchkammern – Karton 1588 Jakob Scheck [17] ebd. [18] ebd. [19] Garmisch-Partenkirchner Tagblatt 11.11.1938 – „Nun sind wir unter Deutschen“ [20] ebd. [21] StA München LRA 61667 – Arisierung Liebenstein [22] ebd. 14.11.1938 [23] ebd. 15.11.1938 [24] ebd. 11.01.1939
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© Alois Schwarzmüller 2012 |
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