Die Kreisleiter der NSDAP in Garmisch-Partenkirchen
 – „Politische Frontoffiziere der Bewegung“

 

 

 

 

 

Jakob Scheck: „Lassen wir das, was zurückliegt“!

 

Bürgermeister des Marktes Garmisch-Partenkirchen

Dieses Procedere wiederholte sich bei der Wahl des 1. Bürgermeisters der zwangsvereinten Markt­gemeinde Garmisch-Partenkirchen – ohne SA-Aufmarsch. Vorausgegangen war die erzwungene Ver­einigung der beiden Märkte Garmisch und Partenkirchen und die Suche nach einem politisch geeig­neten und olympiatauglichen Bürgermeister.

Im August 1934 meldete sich Ritter von Halt, Cheforganisator der Olympischen Winterspiele 1936, in der Vereinigungsfrage zu Wort und äußerte „schwere Bedenken“ für die olympischen Spiele „bei Fort­bestand der beiden Gemeindevertretungen“.[1] Kurze Zeit später wurde der Druck erhöht: „Da sich aber weder die Bevölkerung noch die beiden Gemeindeverwaltungen … zu einer freiwilligen Zusam­menlegung entschließen dürften, müsste jedoch der Zwang hierzu von außen, also von der Obersten Aufsichtsbehörde kommen.“[2] Der kam unmissverständlich am letzten Tag des Jahres 1934. Nach Drohung mit Haft im Konzentrationslager Dachau fügte sich der Gemeinderat Garmisch noch in der Silvesternacht der Vereinigung mit Partenkirchen, war bereit, drei vorausgegangene anderslautende, „disziplinwidrige“ Beschlüsse aufzuheben und die Lösung der strittigen Frage nach dem Standort für das neue gemeinsame Rathaus von der „wohlwollenden Prüfung“ durch Gauleiter Adolf Wagner ab­hängig zu machen.[3] Damit war der Weg frei für die Zusammenlegung von Garmisch und Partenkir­chen.

Die Bürgermeisterfrage wurde ebenfalls vom Olymp herab geregelt. Ritter von Lex, im Reichsinnen­ministerium zuständig für Sportfragen, schrieb seinem „lieben Freund Halt“ im Oktober 1934, dass er sich „von der Person Hartmann nach den bisherigen Erfahrungen keine ersprießliche Arbeit verspre­che.“[4] Der Kreisleiter war damit aus dem Rennen. Die NSDAP, so schrieb von Lex weiter, übe „einen maßgeblichen Einfluss auf die Besetzung des Bürgermeisterpostens aus.“[5] Von dieser Möglichkeit machte von Halt jetzt Gebrauch. In einem Schreiben an Adolf Wagner, Bayerischer Innenminister und zugleich NS-Gauleiter, erlaubte er sich im November 1934 einen Vorschlag zu machen: „Als Bürger­meister der Einheitsgemeinde scheint mir der jetzige Bürgermeister von Partenkirchen durchaus ge­eignet, während ich den von Garmisch nicht für geeignet halte.“[6] Damit kam auch Thomma nicht mehr in Frage. Am 4. Januar 1935 fand die Ernennung der 22 Gemeinderäte,[7] alle NSDAP, und die „Wahl“ des 1. Bürgermeisters – bei einer Enthaltung - statt.

Scheck meldete Ritter von Halt am 12. Januar 1935 Vollzug: „Nachdem die bisherigen Gemeinden Garmisch und Partenkirchen zu einer Gemeinde zusammengelegt wurden und ich zum Leiter der Gemeinden bestätigt wurde, gestatte ich mir, Ihnen dies mitzuteilen.“[8]

Im September 1935, neun Monate war er jetzt im Amt, wurde Scheck auf Vorschlag der NSDAP zum hauptamtlichen Bürgermeister bestellt, nach Prüfung durch NS-Kreisleiter Hartmann und ohne öffentli­che Ausschreibung, „weil doch darüber keine Zweifel bestehe, dass die Stelle nur an Bürgermeister Scheck übertragen wird.“[9] Damit war Jakob Scheck jetzt Beamter. Sein Grundgehalt betrug 8500.- RM jährlich.

Zum 1. Oktober 1935 wurde er Vorsitzender des Aufsichtsrates der gemeindeeigenen Wankbahn AG mit einer jährlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 3600.- RM. Mit Beginn des Jahres 1938 wurde er Mitglied des Verwaltungsrates der Bezirkssparkasse Garmisch-Partenkirchen. Im Mai 1942 berief ihn der Münchner Oberbürgermeister und Reichsleiter Karl Fiehler in die Deutsche Sektion des Internationalen Gemeindeverbandes.[10] Dazu kam 1937 ein wichtiges Partei­amt: Scheck wurde NS-Kreisamtsleiter für Kommunalpolitik.

Die Deutsche Gemeindeordnung, die am 30. Januar 1935 erlassen wurde, folgte dem nationalsozia­listischen „Führerprinzip“. Bürgermeister und Beigeordnete wurden nicht gewählt, sondern „durch das Vertrauen von Partei und Staat in ihr Amt berufen.“[11] Der Bürgermeister wurde zum unumschränkten Herrscher der Gemeinde, er „führt die Verwaltung in voller und ausschließlicher Verantwortung."[12] Die Gemeinderäte wurden zur bedeutungslosen Kulisse von „Beratern“ degradiert, „sie stehen als ver­diente und erfahrene Männer dem Bürgermeister mit ihrem Rat zur Seite“[13] - aber nicht zur Kontrolle des Bürgermeisters und seiner Verwaltung. Kontrolliert wurde nur durch „die Partei“: Der Erlass der Hauptsatzung und die Verleihung des Ehrenbürgerrechts musste von einem „Beauftragten der NSDAP“ genehmigt werden.[14]

 


[1] Bundesarchiv Bestand Olympische Winterspiele 1936 - LF/B 901928 / Ritter von Halt an Friedrich Döhlemann 25.08.1933

[2] ebd. Vormerkung über die Möglichkeit einer baldigen Zusammenlegung der Gemeinden Garmisch und Partenkirchen 14.09.1934

[3] MA Garmisch-Partenkirchen – AltReg XVIII/49/11 Zwangsvereinigung Garmisch-Partenkirchen

[4] Bundesarchiv – Bestand Olympische Winterspiele 1936 / Ritter von Lex an Ritter von Halt 25.10.1934

[5] ebd.

[6] ebd. Ritter von Halt an Gauleiter Adolf Wagner 21.11.1934

[7] MA Garmisch-Partenkirchen – AltReg XVIII/49/11 Zwangsvereinigung Garmisch-Partenkirchen – Ernannte Gemeinderäte: Wilhelm Melcher (Pädagogiumsdirektor), Ernst Möbius (Gärtner), Heinz Schuster (Hausverwalter), Johann Schwab (Schreiner), Karl Traub (Malermeister), Franz Reindl (Landwirt), Bernhard Roth (Goldschmiedemeister), Hans Kirchhoff (Architekt), Hans Witting (Kraftwagenführer und Skilehrer), Johann Neuner (Schneidermeister), Karl Betz (Sägewerkbesitzer), Engelbert Freudling (Kaufmann), Georg Maier (Spenglermeister), Wilhelm Manz (Kaufmann), Josef Röhrl (Kreisamtsleiter der DAF), Johann Ostler (Landwirt), Karl Steiger (Postobersekretär), Josef Dillis (Sägewerkbesitzer), Ignaz Glatz (Garagenbesitzer), Rudi Klein, (Malermeister), Jakob Scheck (1. Bürgermeister), Josef Thomma (2. Bürgermeister)

[8] ebd. Bürgermeister Jakob Scheck an Ritter von Halt 12.01.1935

[9] MA Garmisch-Partenkirchen – Niederschrift der Gemeinderatssitzung 31.07.1935

[10] MA Garmisch-Partenkirchen – Akt Jakob Scheck / 28.05.1942

[11] Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 § 6.2 - http://www.verfassungen.de – aufgerufen am 21.08.2012

[12] ebd. § 32

[13] ebd. § 6

[14] ebd.

 

 

© Alois Schwarzmüller 2012