Garmisch-Partenkirchen 1. Januar 1935
Die erzwungene Vereinigung

 

 

 

 

Quelle 18

19.12.1934

Beschluss der NSDAP-Fraktion

Betreff: Vereinigung der Gemeinden Garmisch und Partenkirchen – hier: künftiger Rathausplatz

„Als getreuer Sachwalter ihrer Gemeinde kann die NSDAP-Fraktion der durch die Gemeinde Partenkirchen getroffenen Platzwahl für ein gemeinsames neues Rat­haus sowohl aus rein örtlichen wie wirtschaftlichen Gründen an der vorgesehenen Stelle nicht zustimmen. Der Gemeinderat Garmisch sieht sich heute, vor die Tatsache gestellt, einen Platz für das neue Rathaus zu genehmigen, der in keiner Weise die­sen Voraussetzungen Rechnung trägt, die Grundlage für seinen Beschluss der be­dingungslosen Zustimmung zur Vereinigung beider Gemeinden nicht mehr gege­ben.“

 

Quelle 19

29.12.1934

Protokoll der Geheimsitzung des Ge­meinderats Garmisch

E wiederholt einlei­tend den Beschluss vom 19. Dezember und fährt dann fort: „Nachdem diese Fassung zu einer irrtümlichen Auslegung höheren Orts nach Mitteilung des Bezirksamts Garmisch geführt hat, erklären Fraktion und Gemeinderat einstimmig:

Der Ge­meinderat Garmisch lehnt die Vereinigung der Gemeinden Garmisch und Partenkirchen ab. Hierdurch sind alle vorher gefassten Beschlüsse vom 25. Juli 1933, 8. Januar 1934, 15. Oktober 1934 und 14.Dezember 1934 über die Verei­nigung der beiden Gemeinden widerrufen.“

 

© Alois Schwarzmüller 2006