1933 - Der Beginn der nationalsozialistischen Diktatur in Garmisch-Partenkirchen

 

 

Die Gleichschaltung des Gemeinderats Partenkirchen

Quellen

 

Zwei Wochen nach der Reichstagswahl und drei Tage vor dem Ermächtigungsgesetz verfügte die Regierung von Oberbayern, dass „im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit" - welch ein Hohn - sozialdemokratischen ehrenamtlichen Bürgermeistern die weitere Ausübung ihres Ehrenamtes sofort zu untersagen sei.

Schon einen Tag später, am 21. März 1933, wurde Georg Schütte, seit 1930 legal und demokratisch gewählter 2. Bürgermeister von Partenkirchen, per Verfügung des Bezirksamts Garmisch Nr. 1923 „die weitere Ausübung des Ehrenamtlichen Bürgermeisterpostens untersagt."

Am 24. März 1933 gab 1. Bürgermeister Josef Döllgast in der Gemeinderatsitzung das Rücktrittsschreiben Schüttes bekannt. Schütte wollte mit seinem Schritt die Einsetzung eines Staatskommissars vermeiden und damit Schaden von der Gemeinde abwenden. Er zog sich aus dem politischen Leben zurück und ging wieder seinen Geschäften als Kaufmann nach. Döllgast dankte seinem Amtskollegen für seine „aufopfernde Tätigkeit". Bezirksamtmann von Merz bescheinigte Schütte lautere Absichten in seinem gesamten öffentlichen Wirken und sprach von „höheren Mächten, die hier im Spiel sind, gegen die sich aufzulehnen sinnlos wäre." Dass er selbst, von Merz, ebenfalls das Opfer dieser „höheren Mächte" werden würde, konnte er vielleicht schon ahnen.

 

Josef Döllgast - 1. Bürgermeister des Marktes Partenkirchen von 1930 bis 1933

Georg Schütte - 2. Bürgermeister des Marktes Partenkirchen von 1930 bis 1933

Rathaus des Marktes Partenkirchen von 1922 bis 1935

Jakob Scheck - NS-Bürgermeister des Marktes Partenkirchen von 1933 bis 1935

 

Es dauerte nicht mehr lange, dann wurde - am 25. April 1933 – der gesamte Gemeinderat aufgrund des „Gesetzes der Gleichschaltung der Länder und Gemeinden mit dem Reich" entsprechend dem Wahlergebnis bei der Reichstagswahl am 5. März 1933 durch einen Verwaltungsakt neu gebildet, also eingesetzt, nicht gewählt: Der NSDAP wurden 7 Sitze zugesprochen, der DNVP/KBSWR 3, der BVP 4 und der SPD nur noch 1 Sitz. Von diesem neuen Gemeinderat wurde Jakob Scheck (NSDAP) mit 13 Stimmen zum 1. Bürgermeister gewählt, 1 Stimme wurde für Josef Döllgast, seinen Vorgänger, abgegeben, 1 Stimme war ungültig. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurde Johann Neuner, auch er NSDAP-Mitglied, zum 2. Bürgermeister gewählt. Ohne viel Federlesens und ohne Volkes Stimme hatte damit die NSDAP beide Bürgermeister und – zusammen mit der DNVP – die absolute Mehrheit im Rat. Damit war die kommunale Demokratie am Ende, mit ihr auch die kommunale Selbstverwaltung.

Der Gleichschaltung des Gemeinderats folgte im Oktober 1933 die Gleichschaltung der Aufsichtsräte in der Wankbahn AG Partenkirchen: Rechtsanwalt Dr. Roesen (BVP) wurde aus dem Gremium abberufen und durch Ernst Möbius (NSDAP) ersetzt.

 

 

© Alois Schwarzmüller 2006